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Asbest

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima informiert:

 

Leitlinien für die Asbesterkundung von BAuA, UBA und BBSR

Mit der Überarbeitung der TRGS 519 im Oktober 2019 bestimmt die Asbestproblematik zusehends den beruflichen Alltag im Sanierungsgeschäft bei Bauteilen und Gebäuden, die vor dem 31.10.1993 erstellt wurden

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Branchenlösung Asbest im Bestand

Wirksame Schutzmaßnahmen

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Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Anerkannte emissionsarme Verfahren werden von der DGUV veröffentlicht und regelmäßig ergänzt. Es ist im Einzelfall auch denkbar, dass Verfahren aus dieser Liste entfernt werden.Mit der im Juli 2021 aktualisierten DGUV Information 201-012 wurde für alle Verfahren eine zeitliche Befristung von sechs Jahren eingeführt (s. DGUV Information 201-012, 2.8). Verfahren, die aufgrund von bei den Probesanierungen festgestellten erhöhten Konzentrationen von Staub oder anderen Gefahrstoffen mit obligatorischem Atemschutz anzuwenden sind, erhalten eine Befristung auf drei Jahre. 

Grundlegendes zu dieser Problematik findet sich unter
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/index.jsp.
Die aktuellen Verfahren finden sich unter
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp .

Dabei sei besonders auf folgende Verfahren hingewiesen:

 

Asbestproblematik

bei der Prüfung von Brandschutzklappen

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