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BEG-Förderung neu aufgelegt

Zum 21.07.2026 wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgelegt. Der folgende Artikel beschreibt den aktuellen Stand und gibt ergänzende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit als alternative Fördermöglichkeit für selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Wenn Sie Informationen zur alten Förderung suchen, finden Sie diese hier.

In den meisten Fällen wurde die Förderung nach BEG deutlich reduziert. Ergänzend werden Fördersätze und Förderhöchstsummen in halbjährlichem Turnus jeweils zum 1.2. bzw. 1.8. eines jeden Jahres nach unten angepasst. Bei der Antragstellung sollte daher darauf geachtet werden, nicht durch zu späte Bearbeitung in diese Datumsfalle zu geraten. Bei der steuerlichen Förderung gibt es bis jetzt keine Änderungen. Es ist unklar, ob hier noch angepasst wird. Vergleichen Sie hierzu den Förderrechner des ZVSHK am Ende dieser Seite.

Die folgenden Informationen fokussieren auf die Zuschussförderung für den Austausch des Wärmeerzeugers im selbst genutzten Einfamilienhaus.

FAQ des ZVSHK zur BEG-Förderung


Fragen, Hinweise oder Anmerkungen zum Förderrechner? Schreiben Sie uns: info(at)zvshk.de