Zentralverband SHK

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Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV)

Die Haftungsübernahmevereinbarung (kurz HÜV) ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller (Gewährleistungspartner) und dem ZVSHK zugunsten der SHK-Mitgliedsbetriebe (§ 328 BGB). Sofern das Produkt des Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) des Mitglieds einen Mangelfall auslöst, hat das Mitglied einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller des Produkts. Der werkvertragliche Mängelanspruch des Auftraggebers ist aber nur dann gegeben, wenn das Material/Gerät/die Anlage zum Zeitpunkt der werkvertraglichen Abnahme bereits mit einem Mangel behaftet war.

Eine umfassende Darstellung der HÜV finden Sie unter Haftungsübernahmevereinbarung - Partnerschaft im Schadensfall und im Merkblatt Fragen und Antworten.

Eine ausführliche Erläuterung der Einordnung der HÜV in die Begriffe Gewährleistung, Mängelhaftung, Garantie und Kulanz finden Sie im Beitrag “Haftungsübernahme: Licht und Schatten im juristischen Dschungel”

Exklusiv zum Download als pdf-Datei

 Haftungsübernahmevereinbarung - Das große Plus an Sicherheit in der Innung


Die HÜV 2.0

Der ZVSHK hat im Mai 2024 für die HÜV 2.0 ein neues Logo als geschützte Marke eintragen lassen. Dieses Logo wird exklusiv den Partner-Herstellern der HÜV 2.0 zur Verfügung gestellt, um die HÜV 2.0-Partnerschaft noch besser darstellen und bewerben zu können. Damit betont der ZVSHK die Bedeutung der HÜV 2.0-Partnerschaft und ihre besondere Attraktivität für das SHK-Handwerk.

Der Schutzstandard der HÜV 2.0 bei der Absicherung der Innungsbetriebe im Fall von Produktfehlern reicht nochmal ein gutes Stück über den der alten Haftungsübernahmevereinbarung hinaus. Dies gelingt vor allem durch den Wegfall der Unterscheidung zwischen großem und kleinem Werkvertrag; der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Darüber hinaus bietet die HÜV 2.0 einen digitalen Schadenmeldeprozess, der die Abwicklung im Schadenfall vereinfacht und beschleunigt.

Vertragspartner der HÜV 2.0

Aalberts integrated piping systems B.V.
www.aalberts-ips.nl

BWT Wassertechnik GmbH
www.bwt.com

Clage GmbH
www.clage.de

Conel GmbH
www.conel.de

Cosmo GmbH
www.cosmo-info.de 

GROHE Deutschland 
www.grohe.de 

Grünbeck Wasseraufbereitung
www.gruenbeck.de

Henco Industries NV
www.henco.be

Milwaukee
siehe Techtronic Industries Central
Europe GmbH

Novopress GmbH
www.novopress.de

Oventrop GmbH & Co. KG
www.oventrop.com

Reflex Winkelmann
www.reflex-winkelmann.com

ROTH WERKE GMBH
www.roth-werke.de

Hans Sasserath GmbH & Co. KG
www.syr.de

Serravalle Copper Tubes S.r.l.
www.kme.com

Techtronic Industries Central Europe GmbH
www.milwaukeetool.eu
www.ttigroup.com

Tréfimétaux SAS
www.kme.com
 

UWS Technologie GmbH
www.uws-technologie.de

Vigour GmbH
www.vigour.de

Villeroy & Boch AG
www.villeroy-boch.de

VM BUILDING SOLUTIONS Deutschland GmbH
www.vmbuildingsolutions.com


Mit welchen Partnern wurde eine HÜV abgeschlossen?

Diese Informationen stehen exklusiv den SHK-Innungsmitgliedern zur Verfügung.