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UDH-Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche

Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“

Sankt Augustin, 06. März 2024 - Die 4-Tage-Woche wird auch im SHK-Handwerk diskutiert und teilweise umgesetzt. Durch eine höhere Arbeitgeber-Attraktivität verspricht man sich bessere Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte und/oder höhere Mitarbeiterzufriedenheit.

Für Betriebe, die sich damit beschäftigen, ob innerhalb der eigenen Betriebsorganisation eine 4-Tage-Woche in Frage kommt, hat die UDH ein Praxis Arbeitsrecht zu der Thematik verfasst. In Langform gibt das Papier einen umfassenden Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte (Arbeits- und Pausenzeiten, Urlaub, Mutter- und Jugendschutz, etc.) auf. Ergänzend steht eine Kurzübersicht zur schnelleren Orientierung der Handwerksbetriebe zur Verfügung.

Grundsätzlich weist die UDH darauf hin, dass eine umfassende Beratung durch Fachverbände und Innungen mittels der zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen nicht ersetzt werden kann.