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Green Deal

Strategie für eine Renovierungswelle zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden

Sankt Augustin, 23.10.2020 - Die EU Kommission hat ihre angekündigte „Strategie für eine Renovierungswelle zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden“ veröffentlicht (siehe Anlage). Diese Strategie ist ein zentraler Baustein des Green Deals, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern. Ziel ist es, bis 2030 ca. 35 Millionen Gebäude zu renovieren und bis zu 160 000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze im Baugewerbe zu schaffen.

Durch die Strategie erhalten Maßnahmen in drei Bereichen Priorität:

  1. Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteerzeugung;
  2. Bekämpfung von Energiearmut und Gebäuden mit der schlechtesten Leistung;
  3. Maßnahmen für Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz sowie Renovierung öffentlicher Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude usw.).

Die Renovierungsstrategie wird u.a. folgende Leitaktionen umfassen:

  • Strengere Vorschriften, Standards und Informationen in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, um Renovierungen im öffentlichen und privaten Sektor attraktiver zu machen. Darunter fallen auch die schrittweise Einführung verbindlicher Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude, aktualisierte Vorschriften für Energieeffizienzausweise und eine etwaige Ausweitung der Renovierungsanforderungen für den öffentlichen Sektor;
  • Gewährleistung einer leicht zugänglichen und gezielten Finanzierung, unter anderem durch die europäischen Vorzeigeprojekte „Renovieren“ und „Vorantreiben“, die im Rahmen von Next Generation EU vorgesehen sind, vereinfachte Regeln für die Kombination verschiedener Finanzierungskanäle und vielfältige Anreize für private Finanzierungen (Anm.: z.B. CO2-Bürgerfonds).
  • Ausbau der Kapazitäten für die Vorbereitung und Durchführung von Renovierungsprojekten. Dies reicht von der technischen Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden bis hin zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zugunsten von Beschäftigten, die die neuen „grünen Arbeitsplätze“ ausfüllen;
  • Ausweitung des Marktes für nachhaltige Bauprodukte und -leistungen; darunter fallen die Integration neuer Werkstoffe und naturbasierte Lösungen sowie die Überarbeitung der Rechtsvorschriften über die Vermarktung von Bauprodukten und Zielvorgaben für Wiederverwendung und Verwertung;
  • Entwicklung von stadtteilbezogenen Konzepten für lokale Gemeinschaften, um auf erneuerbaren Energien und Digitalisierung basierende Lösungen zu integrieren und Bezirke mit ausgeglichener Energiebilanz zu schaffen, in denen die Verbraucher zu Prosumenten werden, die Energie an das Netz verkaufen. Die Strategie umfasst auch eine für 100 Bezirke ausgelegte Initiative für bezahlbaren Wohnraum.

Im Zuge der für Juni 2021 vorgesehenen Überprüfung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird erwogen, den Vorgaben für die Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen einen höheren Stellenwert zu geben und ein Mindestniveau an Energie aus erneuerbaren Quellen in Gebäuden einzuführen. Die Kommission wird auch prüfen, wie die Haushaltsmittel der EU neben den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) zur Finanzierung nationaler, auf einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen zugeschnittener Energieeffizienz- und Energiesparprogramme eingesetzt werden könnten. Der Ökodesign-Rahmen wird weiterentwickelt, damit effiziente, gebäudegerechte Produkte auf den Markt gebracht und ihre Verwendung gefördert werden.