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Antragsstopp "Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)

Die KfW informiert über einen Antragsstopp in ihrem Programm "Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)

Sankt Augustin, 08.06.2021 - In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Förderzuschüssen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ erheblich gestiegen – allein im ersten Vierteljahr 2021 um 25 %. Diese Entwicklung spiegelt den höheren Bedarf aufgrund des demografischen Wandels wider und zeigt zudem ein stärkeres Bewusstsein und ein zunehmendes Interesse in der Bevölkerung für die Reduzierung von Barrieren in der eigenen Wohnung, um auch im Alter möglichst lang und komfortabel in der vertrauten Umgebung leben zu können.

Deshalb sind die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen für 2021 bereits aufgebraucht und ab sofort (Stand: 02.06.2021) können keine Anträge mehr für Investitionszuschüsse zur Barrierereduzierung gestellt werden.

Eine Förderung in 2022 ist gegebenenfalls möglich, wenn im Bundeshaushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Sobald Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen, wird der ZVSHK dazu informieren.

Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.