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KfW-Zuschussprogramm zur Barrierereduzierung (455-B)

Antragsstopp

Sankt Augustin, 26.11.2020 - Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilt aktuell mit, dass die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen leider aufgebraucht sind. Daher können ab sofort keine Anträge mehr im Investitionszuschuss Barrierereduzierung gestellt werden.
 
Eine Förderung kann erst im Jahr 2021 wieder beantragt werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn bis dahin noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Die KfW wird auf ihrer Internetseite www.kfw.de/455-B oder in ihrem Newsletter zeitnah unterrichten, sobald Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.
 
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.