Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV)
Die Haftungsübernahmevereinbarung (kurz HÜV) ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller (Gewährleistungspartner) und dem ZVSHK zugunsten der SHK-Mitgliedsbetriebe (§ 328 BGB).
Detaillierte Informationen:
- Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV)
Was ist die HÜV? Was tun im Schadenfall? Welche Partner gibt es? - Haftungsübernahme: Licht und Schatten im juristischen Dschungel
Im Fokus: Gewährleistung, Mängelhaftung, Garantie, Kulanz, Haftungsübernahmevereinbarung, Handwerkermarke - Haftungsübernahmevereinbarung - Partnerschaft im Schadensfall
Haftungsübernahmevereinbarungen sind seit vielen Jahren eines der wichtigsten Instrumente, um den SHK-Mitgliedsbetrieben unnötige Kosten und Papierkram zu ersparen.