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Eröffnungsbilanz Klimaschutz und Sofortmaßnahmen

Erste Auswahl der geplanten Maßnahmen

Sankt Augustin, 11.01.2022 - Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat heute die angekündigte Eröffnungsbilanz Klimaschutz sowie die Ziele und Maßnahmen des angekündigten Sofortprogramms vorgelegt. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Ein erstes Klimaschutz-Paket kommt bis Ende April („Osterpaket“), ein zweites im Sommer („Sommerpaket“). Habeck betonte: „Wir wollen bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien von derzeit 42 Prozent auf 80 Prozent steigern (Wärme 50 Prozent). Zu den Maßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird, gehören u.a.:

  • EEG-Novelle - Es soll der Grundsatz verankert werden, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarstrom sollen erhöht werden. Dabei wird ein Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 – 750 TWh) unterstellt.
  • Solarenergie (PV) - Bei gewerblichen Neubauten wird PV verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel. Das Solarbeschleunigungspaket beinhaltet ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen, um die Solarenergie (PV) deutlich voranzubringen. Hierzu zählen unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien. Zudem soll gesetzlich das neue Ziel umgesetzt werden, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen.
  • Windenergie - Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert werden.
  • Senkung des Strompreises - Vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. Deshalb soll ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanziert werden und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. Wärmepumpen und E-Mobilität sollen zudem attraktiver gemacht werden (4 bis 6 Mio. Wärmepumpen bis 2030 werden angestrebt!).
  • Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) - Die Bundesregierung möchte die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötigt die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen.
  • Wärmestrategie - Auch in der Wärme wird ein sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien angestrebt. Bis 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Energieeffizienz wird als zweite Säule angesehen, daher soll für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie Klimaneutralität erarbeitet werden. Ebenso soll die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Kraft gesetzt werden und ihre Finanzierung aufgestockt werden.
  • Gebäudestandards und -förderung - Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch in 2022 überarbeitet werden. Neubauten und Gebäudesanierungen sollen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet werden. Ab 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll parallel zügig angepasst werden; sie wird die neuen Vorgaben des GEG flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.
  • Wasserstoffstrategie - Die Nationale Wasserstoffstrategie soll noch in diesem Jahr überarbeitet und zusätzliche Förderprogramme auf den Weg gebracht werden. Die Wasserstoffproduktion soll hochlaufen!
  • u.a.

Dies ist nur eine erste Auswahl der geplanten Maßnahmen. Die vollständige Eröffnungsbilanz nebst Details, insbesondere zu den Gebäudestandards (s.S. 26 ff), befindet sich nachstehend zum Download.