Benutzeranmeldung

Informationen zu den neuen Zuschuss- und Kreditangeboten

der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Sankt Augustin, 19. Februar 2024 - Die KfW informiert aktuell über ihre neuen Zuschuss- und Kreditangebote im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu zählen auch die Zuschussförderung für den Heizungstausch sowie der neu eingeführte Ergänzungskredit für die Heizungsförderung.

Wie angekündigt, soll das neue Zuschussangebot BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude ab voraussichtlich 27.02.2024 starten. Es hat die KfW-Programm-Nr. 458. Die Registrierung für Antragsteller und Fachunternehmen im Online-Portal der KfW ist bereits seit Anfang Februar möglich. Die KfW hat Ihr Online-Informationsangebot entsprechend aktualisiert (https://www.kfw.de/458).

Dort sind die Förderkonditionen, das Antragsverfahren und unter Formulare und Downloads auch die Förderrichtlinie sowie das jeweils aktuelle Merkblatt BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude zu finden. Den derzeit gültige Stand des Merkblatts entnehmen Sie bitte der Datei am Seitenende.

Das neue Kreditangebot BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (KfW-Programm-Nrn. 358/359) steht ebenfalls ab voraussichtlich 27.02.2024 zur Verfügung.

Weitere neue Förderangebote sollen ab voraussichtlich August 2024 verfügbar sein. Dazu zählen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (KfW-Programm-Nr. 459)
     
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (KfW-Programm-Nr. 522)
     
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit für Unternehmen – Nichtwohngebäude (KfW-Programm-Nr. 523)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehe. Ein Rechtsanspruch hierauf bestehe grundsätzlich nicht.