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Förderprogramm für Brennstoffzellen

seit 1. August 2016 am Start

Seit dem 01.08.2016 werden Brennstoffzellen-Heizgeräte durch ein Förderprogramm staatlich bezuschusst, denn das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftsministeriums wurde Ende Juli von der EU-Kommission notifiziert. So sollen Interessenten noch vor Beginn der Heizperiode 2016/2017 von der Förderung profitieren können. Ziel ist es, die Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden zu unterstützen.

Mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ möchte das Bundeswirtschaftsministerium die Markteinführung von Brennstoffzellen-Heizgeräten als eines von vier Förderfeldern konsequent vorantreiben. Die Förderzuschüsse für Anlagen im Leistungsbereich von 0,25 bis 5,0 kWel setzen sich zusammen aus 

  • einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie
  • einem leistungsabhängigen Betrag.

Das Programm ist zunächst auf drei Jahre ausgelegt und trat bereits zum 1. August 2016 in Kraft. (s. unten Datei zum Download)

Die Förderung von Brennstoffzellen ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren.

Das neue Förderprogramm wird unter der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ bei der KfW geführt (Programmnummer 433). 

Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.  

Was wird gefördert?
Antragsteller erhalten einen Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. 

Wie wird gefördert?
In Kürze können Antragsteller die Förderung für ihre neue Brennstoffzellenheizung bei der KfW reservieren. Die Reservierung wird von der KfW verbindlich bestätigt. Sobald die Reservierungsbestätigung der KfW vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden.

Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass die Antragsdaten im Dezember 2016 im KfW-Zuschussportal eingegeben werden. Ab Dezember 2016 kann der Zuschuss auch ohne vorherige Reservierung direkt im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Dies ist der Sachstand vom 10.08.2016. Das Informationsangebot der KfW befindet sich noch im Aufbau. 

Hinweis: Ausführliche und aktualisierte Informationen zum Antragsweg sowie das Merkblatt zum Programm und das Reservierungsformular stehen auf kfw.de zur Verfügung.