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Evaluierungsverfahren

Drei Jahre nach der letztmaligen Erteilung des ZVSHK-Qualitätszeichens ist GROHE nun gebeten im Rahmen des Evaluierungsverfahrens mit der Eigenerklärung das Vorliegen der Zertifizierungskriterien zu bestätigen.

Die nachstehenden Angaben wurde aktualisiert. Das Evaluierungsverfahren läuft: Die SHK-Branche ist aufgefordert den Hersteller in einem öffentlichen und transparenten Verfahren zu bewerten. Bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion am Seitenende bzw. bei den einzelnen Kriterien.

Geltungsbereich

  • Unsere Produkte erfüllen alle in der Bundesrepublik Deutschland jeweils geltenden technischen Vorschriften, Normen und Gütesicherungskriterien und weisen die erforderlichen Qualitätszeichen auf.
  • Die von uns vertriebenen Produkte sind überwiegend selbst entwickelt.

Hierfür

  • haben wir ein eigenes budgetierte Abteilung für produktbezogene Forschung und Entwicklung/Innovation.
  • können wir vergleichbare Anstrengungen für Produktinnovationen nachweisen.

Der betriebene Aufwand orientiert sich an den Forschungs- und Innovationszielen (FuI) der Bundesregierung (Hightech-Strategie).

Produktinnovation ist ein wesentlicher Treiber für Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit über die Vertriebsstufen hinweg. Nur solche Hersteller können Qualitästreiber sein, die sich selbst auch an der Produktinnovation beteiligen.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag für Bund und Länder als Ziel angegeben, bis 2025 3,5% des BIP in FuI zu investieren. KMU, die die Mittel etablierter Industrieunternehmen möglicherweise nicht haben, können die vergleichbaren Anstrengungen bspw. über eine entsprechende Einbindung in die staatliche Forschungsförderung belegen.

Wir beteiligen uns mittelbar oder unmittelbar aktiv an der europäischen oder deutschen Standardisierung der Verarbeitungsprozesse.

Hinweis: Das Qualitätszeichen gilt für das gesamte Produktsortiment.


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