Mindestlohngesetz - Auftraggeberhaftung/Generalunternehmerhaftung nur in der Nachunternehmerkette
Teilweise wird fälschlich die Auffassung vertreten, dass die in § 13 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geregelte Auftraggeberhaftung bei jedem Werk- oder Dienstleistungsauftrag eines Unternehmers gelte.
Dieser Inhalt steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an (GAST-Kennungen können auf diesen Inhalt leider nicht zugreifen). Falls Sie noch nicht über Zugangsdaten verfügen, fordern Sie diese bitte unter "Passwort vergessen" an. Falls Sie noch nicht Mitglied der SHK-Verbandsorganisation sind, wenden Sie sich bitte an den Landesverband in Ihrer Nähe.