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Aufteilung CO2-Abgabe

zwischen Vermieter und Mieter

Sankt Augustin, 18.02.2022 - Die neue Bundesregierung möchte Mieter bei der CO2-Abgabe entlasten. Einen Teil der Kosten für die CO2-Abgabe sollen künftig die Vermieter tragen. Und zwar umso mehr, je schlechter die Energiebilanz der vermieteten Wohnung ausfällt.

Laut einem Entwurfspapier der Bundesministerien, das dem ZVSHK vorliegt, sind sieben Stufen mit je unterschiedlichen Aufteilungen im Gespräch. Unterschieden wird nach der durchschnittlichen CO2-Emission je Quadratmeter Wohnfläche. Die Idee, die dahinter steht: je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter die Heizungsanlage ist, umso höher soll die CO2-Abgabe für den Vermieter ausfallen - und umso größer die Entlastung für die Mieter. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz müssten dagegen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent übernehmen. Die Politik erhofft sich hiervon, dass Vermieter ihre veralteten „Mietskasernen“ sanieren. Wie die konkrete Aufteilung der CO2-Abgabe auf Vermieter und Mieter in den verschiedenen Gebäude-Energie-Stufen aussehen wird, soll noch im Februar 2022 geklärt werden.

Unklar erscheint noch, wie konkret die Einteilung in mehr oder weniger energieeffiziente Gebäude definiert wird. Wahrscheinlich werden die Energieausweise herangezogen, die es aber auch noch nicht für alle vermieteten Wohnungen oder Gebäude gibt. Der Referentenentwurf soll dann im März auf den Tisch des Bundeskabinetts kommen. Sollte es beim geplanten Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 bleiben, müssten alle Wärmezähler zum 31. Mai 2022 abgelesen werden.