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ZVSHK_Newsletter_WIR

/// WIR 01.2015 - Die News des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima


Die gesetzlichen Vorschriften geben unseren Geschäftsprozessen den rechtlichen Rahmen. Mit Jahresbeginn sind vor allem die Regelungen rund um den Mindestlohn eine einschneidende Veränderung für die administrativen Arbeiten im SHK-Alltag. Diese und weitere Neuerungen finden Sie nachfolgend aufgezeigt:


/// Mindestlohngesetz - Dokumentation der Arbeitszeiten


Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland einheitlich ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz gilt ohne Ausnahme auch für SHK-Betriebe und deren Beschäftigte. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Inhalte dargestellt.

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/// ZVSHK-Merkblatt - Haftungsrisiken beim Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern aktualisiert


Das umfassende Informationsblatt zu den haftungsrechtlichen Risiken beim Einsatz von Sub- und Nachunternehmern sowie Leiharbeitnehmern wurde aktualisiert.

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/// Neue F-Gase-Verordnung vom 16.04.2014 (VO EU) Nr. 517/2014


Diese Verordnung wurde am 20.05.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Die Verordnung ersetzt die ursprüngliche F-Gase-Verordnung 842/2006, deren Regelungen teilweise geändert und ergänzt werden.

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Impressum:

ZVSHK
Zentralverband Sanitär Heizung Klima

vertreten durch Präsident Manfred Stather
Hauptgeschäftsführer Elmar Esser
Rathausallee 6
53757 Sankt Augustin
Tel.: (0 22 41) 92 99-0
Fax: (0 22 41) 2 13 51
Email: info@zvshk.de Web: www.zvshk.de

Verantwortlich im Sinne des Presserechts
und des IUKDG:

Elmar Esser

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