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Berichte
"Erfolgsfaktor Badezimmer für die Pflege Zuhause"
Die Präsentationen stehen hier zum Download bereit.
SHK-Handwerk und Senioren-Organisationen wollen einen möglichst guten Standard bei der Einrichtung eines Bades als Arbeitsplatz der ambulanten Pflegkraft in den eigenen vier Wänden erreichen
Von insgesamt 36 Millionen Bäder in Deutschland sind momentan nur 6 Millionen altersgerecht eingerichtet. 93 % der Seniorenhaushalte sind nicht altersgerecht gestaltet. Der riesige Modernisierungsbedarf fordert besondere Fachkenntnisse, damit das Bad von jung und alt gleichermaßen genutzt werden kann. Ist häusliche Pflege nötig, werden besondere Anforderungen an die Badeinrichtung gestellt, damit auch eine Pflegeperson genügend Platz findet, um Hilfe zu leisten. Etliche SHK-Mitgliedsbetriebe erwerben sich diese zusätzliche Kompetenz, um auch unter Zeitdruck einen Badumbau realisieren zu können. Doch neben der technischen Facharbeit bedarf es für den Handwerksbetrieb umfangreicher Kenntnisse, um mit dem Dschungel von Finanzierung, Zuschüssen, Beihilfen, Abrechnungsschlüsseln und Pflegestufen klarzukommen – da ließe sich noch manches vereinfachen.
Mehr Spielraum für qualifizierte Betriebe
Wie technisch komplex ein Umbau zum altersgerechten Bad ist, machte SHK-Unternehmer Eberhard Bürgel durch Baustellenfotos deutlich. Es müsse klar sein, dass es darauf ankomme, nach anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten und Produkte einzubauen, die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch passen. Dies sei kaum gegeben, wenn der Auftraggeber als Laie Produkte nach eigenen Vorstellungen selbst beschafft. Würde ein Fachbetrieb dann solche Produkte einbauen, setze er sich der Gefahr aus, für das gesamte Werk in eine Mängelhaftung zu kommen. Deshalb lautete sein Resumee: „Zuschüsse sollten nur für die Arbeiten gezahlt werden, die von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden.“ Der Hintergrund: Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, können maximal 4000 Euro über die Pflegekassen bewilligt werden. Vorausgesetzt, der Betroffene ist in einen Pflegegrad von 1 bis 5 eingestuft. Doch für diese Zuschussvariante gibt es bislang keine bauliche Qualitätssicherung, damit die Zuschussgelder auch zweckgebunden verwendet werden. Demnach könnten gegenwärtig der Betroffene selbst bzw. die Angehörigen die Badprodukte im Baumarkt kaufen, selbst einbauen und die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse einreichen.
Was die Qualitätssicherung beim Bäderbau betrifft, sprach Bürgel einen weiteren problematischen Punkt an: „Soll jemand, der einen Unfall hatte und kurzfristig sanieren muss, von der Förderung ausgeschlossen werden?“ Der Fachbetrieb müsse meist umgehend mit dem Umbau starten und dürfe keine Zeit durch Formalitäten verlieren. Er plädierte dafür, dass zukünftig eine Bestätigung durch den qualifizierten Fachunternehmer ausreichen müsse. „Man kann die Maßnahmen durch Vorher/Nachher-Fotos dokumentieren und eine externe Überprüfung der Baumaßnahme bleibt auch möglich“, gab er zu bedenken. Seine Worte waren bestens adressiert, denn unter den mehr als 100 Teilnehmern der Tagung waren auch Vertreter aus etlichen Ministerien. Schließlich sind die Bereiche Bauen, Arbeit, Justiz, Gesundheit sowie Bildung involviert, wenn es um die Themen Demographischer Wandel der Gesellschaft sowie altersgerechtes Wohnen geht.
4000 Euro Zuschuss oft angesprochen
„Was können Sie im Fachhandwerk für 4000 Euro realisieren, um das Bad altersgerecht zu gestalten?“ fragte Prof. Ursula Lehr, die stellvertretende Vorsitzende der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) in der Podiumsrunde der Tagung. Ihr Gesprächspartner, ZVSHK-Präsident Friedrich Budde, antwortete ihr spontan: „Im Vordergrund steht erst einmal die Beratung, was tatsächlich wichtig ist.“ Eine thermostatgeregelte Wannenarmatur, die Angehörige schick finden und in Eigeninitiative kaufen, einbauen und dafür auch einen Zuschuss bekämen, wäre der falsche Ansatz und würde der betroffenen Person nicht helfen. Budde stellte klar, dass die maximal 4000 Euro nur einen Teil einer komplexen Baumaßnahme kompensieren könne. Denn berücksichtigt werden müssten sowohl die jeweiligen baulichen Gegebenheiten als auch die individuellen Bedürfnisse der Bewohner. Übrigens: Eine solche Beratung für Wohnbaumaßnahmen ist im Pflegestärkungsgesetz enthalten und förderfähig. Jedes Bundesland unterhält ein Netz von Servicestellen mit Wohnberatern – vielen Bürgern ist dies unbekannt...
Studie Pflegebad 2030
Was genau für das altersgerechte Bad und insbesondere für die Nutzung im Pflegefall wichtig ist, ist Thema eines Forschungsvorhabens, das im Oktober angelaufen ist. Die Studie Pflegebad 2030, die der ZVSHK initiiert hat, soll durch Befragung unter ambulanten Pflegkräften, unter Angehörigen, unter Betroffenen sowie Experten herausfinden, welcher Standard für ein Pflegebad erarbeitet werden kann, um die Arbeit in den Pflegestufen 1 bis 5 zu erleichtern. Wie die Podiumsdiskussion auf der Tagung zeigte, geht es jedoch nicht allein um die möglichst zügige und umfassende Realisierung von nötigen (Um)-Baumaßnahmen für ein altersgerechtes Bad. Es gibt offenbar auch etliche Fälle, in denen ein Rückbau aller Baumaßnahmen von vorne herein eingeplant werden muss. Als wichtig wurde angesehen, die Zielgruppe der Architekten mit der Thematik nötiger Bewegungszonen im Pflegebad vertraut zu machen. Die Statistik weist für 2013 etwa 2,6 Millionen Pflegebedürftige aus, nach heutiger Annahme wird der Anteil bis 2030 auf ca. 3,5 Millionen steigen. ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Müller gab zu bedenken: „Die Investition in ein altersgerechtes Bad ist wichtig und gehört steuerlich begünstigt. Doch das wird leider noch nicht gewürdigt.“