Zentralverband SHK

Lesezeichen

Min

Sind Sie schon Mitglied in der SHK-Verbandsorganisation?

SHK-Unternehmer sind täglich mit Aufgaben, Herausforderungen und Problemen konfrontiert, für die unsere Verbandsorganisation uns den erforderlichen Rückhalt und jederzeit eine vorbildliche Unterstützung gibt. Und auch Sie und Ihr Fachbetrieb können Teil einer starken Gemeinschaft werden. Von der Innung über den Fachverband bis zum Zentralverband setzt die SHK-Verbandsorganisation alles daran, Ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu verschaffen.

Die örtliche Innung ist naturgemäß für den einzelnen Betrieb der erste Ansprechpartner. Hier bekommen Sie unmittelbare Unterstützung in allen wichtigen Fragen der Unternehmensführung. Der Fachverband Ihrer Region übermittelt „seinen“ Innungen exklusive Informationen und Services für die Betreuung der organisierten SHK-Fachbetriebe vor Ort. Der Zentralverband sorgt dafür, dass auf Bundesebene die Interessen des SHK-Handwerks einfließen in Gesetzesvorhaben, in breit angelegte Branchenkampagnen oder auch Normungsverfahren.

Lassen Sie sich von uns unterstützen. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein. Wir freuen uns, wenn wir Sie als neues Mitglied der SHK-Verbandsorganisation begrüßen können.

Gute Gründe:

Imagepflege

  • Werbung mit dem Eckring als Markenzeichen der Innungsbetriebe
  • Namentliche Eintragung auf der Website des Landesinnungsverbandes und des Zentralverbandes

Kostenfreie Beratung und Informationen

  • Beratung zu betriebswirtschaftlichen Fragen
  • Beratung zu technischen Fragen, Rechtsinformationen
  • Präsenstipps zur Neukundengewinnung
  • Zielgerichtete Informationen über Änderungen von Technischen Regeln, Vorschriften, Gesetzen sowie Marktentwicklungen durch Rundschreiben, Internet, Veranstaltungen

Interessenvertretung

  • Politische Interessenvertretung zur Förderung der Wettbewerbschancen gegenüber Politik, Behörden, Herstellern, Großhandel, Auftraggebern, Tarifpartnern und Versorgungsunternehmen
  • Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften

Haftungsübernahmevereinbarung … mit namhaften Herstellern

  • Ersatz der Mängelbeseitigungskosten
  • Hilfe bei Schadensbeseitigung Ermäßigung
  • Reduzierte Berufsbildungsgebühren
  • Bei Fort- und Weiterbildungen
  • Vergünstigter Bezug von technischen Normen
  • Sonderkonditionen bei Rahmenpartnern, z.B.: Strom, Gas, Auto, Telefon, Versicherungen, Bürobedarf
  • Auf Berufsbekleidung

Nachwuchswerbung/-förderung

  • Kostenloses Werbematerial zum Thema „Ausbildung“

Detaillierte Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Landesfachverband.