Mindestlohngesetz - Dokumentation der Arbeitszeiten
Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland einheitlich ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz gilt ohne Ausnahme auch für SHK-Betriebe und deren Beschäftigte. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Inhalte dargestellt.
Dieser Inhalt steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an (GAST-Kennungen können auf diesen Inhalt leider nicht zugreifen). Falls Sie noch nicht über Zugangsdaten verfügen, fordern Sie diese bitte unter "Passwort vergessen" an.