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EEG-Umlage auf Eigenversorgungsanlagen (BHKW)

Kommission billigt schrittweise Anwendung der Umlage

Der selbst erzeugte und genutzte Strom in BHKWs war bislang bezüglich der zu zahlenden EEG-Umlage priviligiert. Dies ist im EEG 2017 bereits festgeschrieben, musste aber von der EU-Kommission noch genehmigt werden. Eine Übergangsregelung ist zum Jahresende ausgelaufen.

Die Europäische Kommission hat nun bis auf eine Ausnahme den deutschen Plan zur schrittweisen Anwendung der EEG-Umlage auf Bestandsanlagen zur Eigenversorgung, wie er im EEG 2017 vorgesehen ist, gebilligt. In dem von den Stückzahlen her interessanten Bereich der kleinen Anlagen zur Eigenversorgung bis 10 kW (elektr.) bleibt es bei der Befreiung von der EEG-Umlage. Damit gilt bis auf eine Ausnahme das EEG 2017 unverändert. Lediglich bei größeren Anlagen, die bislang lediglich 40 % der EEG-Umlage zahlen mussten, wird die volle Umlage fällig. Näheres kann der Pressemeldung (s. unten) der Europäischen Kommission entnommen werden.

Die EEG-Umlage selbst sinkt 2018 leicht auf 6,792 Cent/kWh. Details zur Entwicklung der EEG-Umlage können der Broschüre des BMWI (s. unten) entnommen werden.