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KfW-Förderprogramm Barriere­reduzierung

Investitions­zuschuss: Keine Antragstellung mehr möglich

Sankt Augustin, 6. Januar 2025 - Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilt auf ihrer Webseite mit, dass im Förderprogramm Nr. 455-B – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort keine Antragstellung mehr möglich ist:

„Für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung können ab sofort keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Laufende und bisher eingegangene, vollständige Anträge werden bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sowie in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel zugesagt. Alternativ kann für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden ein zinsverbilligter Kredit beantragt werden: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159). Laufende Anträge nicht betroffen.“

Der Veröffentlichungszeitpunkt dieser Meldung ist auf der Webseite nicht ersichtlich.