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EFK - Elektrofachkraft
- Allgemeine Informationen zur Maßnahme:
Zulassungsvoraussetzungen
Gesellenprüfung in einem SHK-Handwerk oder einschlägigen Beruf
und
in der Regel mindestens 2-jährige Berufstätigkeit (SHK-Handwerk)
(In begründeten Einzelfällen kann - nach Prüfung durch den ZVSHK – ausnahmsweise von o. g. Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden.)
Zielgruppe
Meister, Gesellen und Kundendienstmonteure/-techniker SHK
Lehrgangsziel
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen, sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten, wie Brennern, Pumpen und deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, selbständig arbeiten können.
Inhalte
Gefahrenlehre: 5 %
Vorschrift: 15 %
System-, Material- und Stoffkunde: 30 %
Dokumentation: 20 %
Prüfungen und deren Dokumentation: 30 %
Um die Akzeptanz bei den Berufsgenossenschaften sicher zu stellen, schließt die Maßnahme mit einer bundeseinheitlichen Prüfung und einem Zertifikat des ZVSHK ab.
Dauer
Die Dauer richtet sich nach der Art und Form der Maßnahme
- Hauptschulung:
Die Dauer der Hauptschulung beträgt 48 Stunden.
Die Prüfungszeiten sind in den 48 Stunden enthalten. - Nachschulung:
Die Dauer der Nachschulung beträgt 8 Stunden.
Die Prüfungszeiten sind in den acht Stunden enthalten.
Abschluss
Schriftliche / mündliche Prüfung (Dauer ca. 45 min).
Bei Bestehen: Zertifikat vom ZVSHK
E-Learning
Nein
Hinweis/Besonderheit
- Der Inhaber des Zertifikats ist verpflichtet, eine Nachqualifizierung im Abstand von ca. 3 Jahren zu absolvieren. Bei fehlender Nachschulung verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Eintägige Nachschulungen werden von den jeweiligen Bildungsstätten turnusmäßig angeboten und mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt.
- Anlagenmechaniker SHK sind mit Bestehen der Gesellenprüfung NICHT automatisch Elektrofachkraft.
Kosten
zu erfragen bei der Bildungsstätte Ihrer Wahl
Hinweis: Für Teilnehmer, die nicht der SHK-Organisation angehören*, erhöht sich die Seminargebühr um ca. 30 %
(* = Teilnehmer, die nicht selbst oder über ihren Arbeitgeber Mitglied in einer der SHK-Organisation angeschlossenen Innung sind)
Für Fragen zu dieser Weiterbildung sprechen Sie bitte direkt Ihren zuständigen SHK-Landesverband an.
Zum Download für Innungsmitglieder: Fragen und Antworten zur Elektrofachkraft
Stand: April 2021
Liste der autorisierten Bildungsstätten zum Download: