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§ 7aIH - Sanitär- und Heizungstechnik für Elektrotechnikmeister
Zulassungsvoraussetzungen
Volleintragung in der Handwerksrolle mit dem Elektrotechnikerhandwerk
Zielgruppe
Unternehmer im Elektrotechnikerhandwerk
Lehrgangsziel
Die beiden größten Verbände innerhalb der handwerklichen Gebäudetechnik, der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben eine Verbändevereinbarung geschlossen, mit der gewerkeübergreifende Leistungen innerhalb des Handwerks, aber auch die Kooperation von Betrieben innerhalb der betroffenen Gewerbe, stärker als bisher gefördert werden.
Die Lehrgänge nach § 7a HwO für „Elektrotechniker-Meister“ und „Installateur- und Heizungsbauer-Meister“ umfassen die Festlegung inhaltlicher Mindeststandards für die jeweiligen Kurse, geregelte Prüfungsverfahren sowie eine einheitliche Durchführungspraxis.
Die Handwerkskammern können auf dieser Grundlage eine einheitliche Verfahrensweise bei der Eintragung (Teileintrag) in die Handwerksrolle im jeweils anderen Handwerk praktizieren.
Inhalte (modularer Aufbau)
- Sanitärtechnik (100 UE)
- Heizungstechnik/Solartechnik (110 UE)
- Praktische Fertigkeiten (30 UE)
Dauer
240 Unterrichtseinheiten (UE)
Abschluss
Die Qualifizierungsmaßnahme schließt mit einem Sachkundenachweis ab, in dem sowohl fachtheoretische (schriftlich) als auch fachpraktische Aufgaben (Arbeitsproben) zu bearbeiten sind. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein bundeseinheitliches Zertifikat von beiden Zentralfachverbänden.
E-Learning
Nein
Kosten
zu erfragen bei der Bildungseinrichtung Ihrer Wahl
Informationen
Für Fragen zu dieser Weiterbildung sprechen Sie bitte direkt Ihren zuständigen Fachverband SHK an.
Stand: Juli 2023