ISH 2013
Alternativen zu kommunalen Anschluss- und Benutzungszwängen
SHK-Handwerk bietet wirtschaftliche Alternativen zu Anschluss- und Benutzungszwängen
Die Städte und Gemeinden können bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluss an Wasserleitung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und die Versorgung mit Nah- und Fernwärme und ähnliche dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens einschließlich des Klima- und Ressourcenschutzes dienende Einrichtungen (Anschlusszwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen (Benutzungszwang) vorschreiben. Städte und Kommunen greifen zunehmend massiv mit Anschlusszwängen und Verbrennungsverboten in den Wärmemarkt ein. Der Hausbesitzer kann in seinem eigenen Haus nicht mehr selbst entscheiden, mit welchem Energieträger er sein Eigenheim beheizt. Die Kommunen haben mehrere Möglichkeiten, um in den Wärmemarkt einzugreifen:
SHK-Handwerk bietet wirtschaftliche Alternativen zu Anschluss- und Benutzungszwängen
Das SHK-Handwerk steht für die Steigerung der Energieeffizienz, die Senkung von Emissionen und die Erhöhung der Sicherheit beim individuellen Heizen. Das SHK-Handwerk will, dass die privaten Haushalte heute und morgen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte ihre Heizgeräte und Heizmedien frei wählen und sich nach ihren Wünschen ein behagliches Raumklima schaffen können. Entsprechende bauliche Voraussetzungen sollen einen problemlosen Wechsel auf einen anderen Brennstoff ermöglichen, wann immer es aus ökonomischen oder ökologischen Gründen sinnvoll ist. Eine Beschränkung bzw. ein Verbot des individuellen Heizens ist nicht Ziel führend. Zur ISH 2013 werden umfassende Lösungen zum individuellen Heizen gezeigt.