Benutzeranmeldung

ISH 2013

Hygienische Sanierung veralteter Trinkwasserinstallationen

SHK-Handwerk setzt auf Fachkunde für Hygiene und Schutz des Trinkwassers

Hygienisch einwandfreies Trinkwasser ist eine wesentliche Voraussetzung für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass in Trinkwasser-Installationen ein ernst zu nehmendes mikrobiologisches Problem lauern kann. Neue Erkenntnisse belegen, dass Bakterien aus dem Trinkwasser weitaus häufiger für Infektionen verantwortlich sind als bisher vermutet. Als Schwachstellen identifizieren Fachleute dabei vor allem eine nicht fachgerechte Auslegung der Rohrleitungsnetze, hygienische Mängel bei der Installation bzw. Inbetriebnahme und Fehler beim späteren Betrieb. Die neue Trinkwasserverordnung 2012 hat den Zweck, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus einer möglichen Verunreinigung des Wassers ergeben können. Trinkwasser sollte appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss farblos, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die Anforderungen an die Grenz- und Richtwerte sind wurden so festgelegt, dass Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen auch von Säuglingen und Kleinkindern lebenslang getrunken werden kann, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Trinkwasserverordnung richtet sich an alle Beteiligte, vom Wasserversorgungsunternehmen, Haustechnikplaner, Installateur bis zum Betreiber und jeder hat für seinen Bereich dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen an das Wasser für den menschlichen Gebrauch eingehalten werden. Die Inhaber von öffentlichen oder gewerblichen Anlagen haben bestimmte Anzeige- und Überwachungspflichten, insbesondere dann, wenn eine zentrale Trinkwassererwärmungsanlage in Verbindung mit Duschen vorhanden ist.

SHK-Handwerk setzt auf Fachkunde für Hygiene und Schutz des Trinkwassers

Größtmögliche Trinkwassergüte an jeder Zapfstelle im Gebäude gelingt nur durch gemeinschaftlich verantwortungsvolles Handeln von Planern, SHK-Fachbetrieben und Betreibern. Wie wichtig dabei das kompetente Zusammenspiel aller ist, zeigt die Tatsache, dass mangelnde Trinkwassergüte gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung einen Straftatbestand darstellt. Als solche übernehmen die Betriebe – im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes – zudem die Rolle von Sachverständigen zur Überprüfung von Produktversprechen durch Hersteller und Handel. Bei Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (z. B. DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 1988). Ebenso dürfen nur Werkstoffe, Armaturen, Apparate und Bauteile in die Trinkwasserinstallation eingebaut werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Einhaltung der gesundheitlichen und hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik können nur durch qualifizierte Fachkundige und hygienisch undenkliche Produkte sichergestellt werden. Zur ISH 2013 werden neue Produkte gezeigt, welche diese Anforderungen einhalten. Auftraggeber und Gesundheitsämter verlangen zunehmend diesen Nachweis. Dies hauptsächlich auch dann, wenn kontaminierte Trinkwasserinstallationen saniert werden müssen. Die Kenntnisse für eine Sanierung von kontaminierten Trinkwasserinstallationen sind nicht nur auf die fachlichen Anforderungen von technischen Regelwerken beschränkt, sondern bedürfen auch eines Grundlagenwissen über hygienische und gesundheitliche Zusammenhänge. Ein qualifizierter Fachkundiger für Hygiene und Schutz des Trinkwassers muss außer einer langjährigen Berufserfahrung die wichtigsten hygienischen Anforderungen, die für Trinkwasserinstallationen wichtig sind, kennen. Teilnehmer an der ZVSHK-Weiterbildungsmaßnahme „Fachkundiger für Hygiene und Schutz des Trinkwassers“ können den Nachweis der Befähigung führen, Planungen, Ausführungen, Sanierungen und Instandhaltungen im Hinblick auf Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit durchführen zu können. Außerdem kann der fachkundige Betreiber in den bestimmungsgemäßen Betreib seiner Trinkwasserinstallation einweisen.