Zentralverband SHK

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EFKffT - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Allgemeine Informationen zur Maßnahme

Zulassungsvoraussetzungen
Gesellenprüfung im SHK-Handwerk 

oder 

Gesellenprüfung in einem einschlägigen Beruf mit mindestens dreijähriger Praxis in diesem Beruf

Zielgruppe 
Meister, Gesellen und SHK-Kundendiensttechniker

Lehrgangsziel
Die Qualifizierungsmaßnahme zielt auf die Befähigung zum selbstständigen, gefahrlosen Durchführen elektrotechnischer Arbeiten an SHK-Anlagen und Betriebsmitteln. Dies bezieht sich in erster Linie auf Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie Raumlufttechnische Anlagen, bzw. deren Komponenten (Brenner, Pumpen etc.).

Inhalte 
u.a. Gefahrenlehre, Technische Regeln, System-, Material- und Stoffkunde, Prüfungen und deren Dokumentation

Dauer 

  1. Hauptschulung:
    Die Dauer der Hauptschulung beträgt 48 Stunden.
  2. Nachschulung:
    Die Dauer der Nachschulung beträgt 8 Stunden.

Abschluss
Nach erfolgtreich bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat des ZVSHK.

E-Learning 
Nein

Hinweis

Der Inhaber des Zertifikats ist verpflichtet, eine Nachqualifizierung im Abstand von ca. 3 Jahren zu absolvieren. Bei fehlender Nachschulung verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Eintägige Nachschulungen werden von den jeweiligen Bildungsstätten turnusmäßig angeboten und mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt.

Kosten 
zu erfragen bei der Bildungsstätte Ihrer Wahl

Für Fragen zu dieser Weiterbildung sprechen Sie bitte direkt Ihren zuständigen SHK-Landesverband an.

Stand: Juli 2025