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Informationen der KfW
Sankt Augustin, 09.08.2024 - Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert über aktuelle Entwicklungen in den Programmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
Am 27.08.2024 startet die Antragstellung für das neue Kreditangebot BEG - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523).
Die KfW stellt nun das entsprechende Merkblatt zur Verfügung. Dieses ist ab sofort im KfW-Partnerportal und auf den Produktseiten der KfW abrufbar.
Weitere Informationen dazu enthält auch die Produktseite: https://www.kfw.de/523.
Am 27.08.2024 startet auch die Antragstellung für die BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) und BEG - Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522). Es handelt sich um Zuschussförderungen. Die KfW stellt nun die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung. Diese sind ab sofort im KfW-Partnerportal und auf den Produktseiten der KfW abrufbar.
Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) kann seit Kurzem erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung "BEG Nichtwohngebäude – Heizungsförderung" auszuwählen. Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) ist im Online-Prüftool "BEG Wohngebäude – Heizungsförderung" auszuwählen. Mehr Informationen dazu enthält die Webseite www.kfw.de/prueftool.
Weitere Informationen stellt die KfW auf der jeweiligen Produktseite www.kfw.de/459 bzw. www.kfw.de/522 zur Verfügung.
Am 27.08.2024 startet in der Zuschussförderung BEG - Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) die Antragstellung für neue Antragstellergruppen
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Weitere Informationen dazu bietet die Produktseite https://www.kfw.de/458.