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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG

Aktualisierte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens

Sankt Augustin, 28.01.2022 - Als zweite Fördersäule hatte die vorige Bundesregierung eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) eingeführt. Im Rahmen der Steuererklärung sind dafür festgelegte Nachweise zu erbringen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte den obersten Finanzbehörden der Länder die Details in einem BMF-Schreiben mitgeteilt. Dieses enthält auch amtliche Muster für Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens bzw. für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der ZVSHK hatte darüber informiert und diese Bescheinigungen 2020 als ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt.
 
Seit Oktober 2021 liegt ein weiteres BMF-Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder vor, in welchem aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung enthalten sind. Dort heißt es:

„Das BMF-Schreiben enthält Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach
§ 88 GEG (bisher: § 21 Energieeinsparverordnung) auszustellenden Bescheinigungen. Mit ihnen kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend gemacht werden.

Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurde, ersetzt dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 31. März 2020 (BStBl I S. 484). In diesen und allen künftigen Fällen sind daher die neuen Muster zu verwenden. Bescheinigungen, die bis zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden BMF-Schreibens für nach dem 31. Dezember 2020 begonnene energetische Maßnahmen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 31. März 2020 ausgestellt wurden, behalten jedoch ihre Gültigkeit.“

Das BMF stellt das neuerliche BMF-Schreiben als PDF und die aktualisierten Bescheinigungen als offene Textdatei unter nachfolgendem Link zum Download zur Verfügung:
 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-10-15-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html