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Koalitionsvertrag - Bewertung aus Sicht des ZVSHK

Energie, Gebäude, Klima und Nachhaltigkeit

Sankt Augustin, 02.12.2021 - Der ZVSHK hat eine umfassende Bewertung zum Koalitionsvertrag vorgenommen (siehe unten). SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben mit ihrem Entwurf eines Koalitionsvertrages unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ihren selbstgesteckten Anspruch und die Koalitionsverhandlungen zügig zum Abschluss gebracht. Der vorliegende Entwurf muss noch in den jeweiligen Parteigremien bestätigt werden, bevor er von den Koalitionären unterzeichnet werden kann. Das 177-seitige Vertragswerk enthält große Ambitionen, vor allem beim Klimaschutz und der digitalen Transformation. Auf der anderen Seite lässt es noch etliche zentrale Fragen offen.
 
Zu den wichtigen Themen Energie, Gebäude, Klima und Nachhaltigkeit finden sich im KOA-Vertrag u.a. folgende wichtige Ankündigungen:

  • Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Im Kontext der Formulierung bleibt offen, ob hiermit nur Neubauten oder auch jede (Bestands-) Modernisierung gemeint ist. Damit dürfte dann nur noch der Einbau bestimmter Hybridanlagen möglich sein, eine Kombination von Solarthermie mit Gas-Brennwert-Geräten schafft gewöhnlich keinen Anteil von 65 Prozent EE. Im Neubau dürfte die angezeigte Anforderung zum 1. Januar 2025 zu erfüllen sein, zumal hier bereits überwiegend erneuerbare Energien wie grüner Strom in Wärmepumpen, Biomasse (Holz, Pellets, Hackschnitzel) in Biomasseheizungen, Beimischungen von synthetischen Brennstoffen (z. B. Biomethan) in Brennwertgeräten (H2-ready), Sonnenenergie in solarthermischen Anlagen oder in stromerzeugenden PV-Anlagen zum Einsatz kommen. 
  • Zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem KfW/EH 70 entsprechen. Im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW/EH 40 angeglichen). 
  • Das Klimaschutzgesetz soll 2022 konsequent weiterentwickelt werden, wie genau, dazu fehlen noch detailliertere Angaben. 
  • Auch auf das angekündigte Klimaschutz-Sofortprogramm, fehlen weiterhin wichtige Koordinaten für die Ausrichtung des gewünschten Transformationsprozesses. Das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und auch der Stromnetze deutlich zu verstärken, ist angesichts der Klimazielvorgaben wohl zwangsläufig. Es bleibt aber die Frage, ob es auch gelingen wird, diese Zielformulierung in die Realität umzusetzen und die enormen Kosten zu stemmen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen insgesamt beschleunigt werden. 
  • Der Gebäudeenergieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
  • Ein digitaler Gebäuderessourcenpass soll helfen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten zu können. Weiterhin soll die Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters prüfen.
  • Das bestehende Förderprogramm für serielles Bauen soll ausgeweitet werden. Im Hinblick auf die angestrebte Innovationspartnerschaft mit der Wohnungswirtschaft, die Fortschreibung von Quartiersansatz, zudem die konkrete Erwähnung der Übernahme des niederländischen Energiesprong-Prinzips und der angestrebte Ausbau flächendeckender kommunaler Wärmeplanung bzw. von Wärmenetzen ist eine angemessene Berücksichtigung der handwerklichen Realisierungsstrukturen in Deutschland zu fordern. Die Initiative „Freie Wärme“ wird dahingehend im SHK-Handwerk weiter an Bedeutung gewinnen. 
  • Für Gewerbebauten sieht das Papier eine Solarpflicht vor. Die Ankündigung, dass PV-Anlagen auf geeigneten Dachflächen für gewerbliche Bauten verpflichtend werden sollen, greift einen Trend auf, der inzwischen auch schon durch landespezifische Regelungen angegangen und forciert wird (auch für private Gebäude sollen sie die Regel werden). Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, wollen die Koalitionäre die Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen sowie die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen prüfen. Diesen Markt sollte sich auch das SHK-Handwerk, insbesondere Klempnerhandwerk sichern. Ein abgewandelter CO2-Garantiefonds (CCfD), der Renditesicherheit bieten kann, könnte hier ebenfalls die Förderlandschaft bereichern und zusätzliche Anreize bei weniger ertragswirksamen Dachflächen bieten. 
  • Der europäische Emissionshandel und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sollen im Sinne des EU-Programms Fit for 55 überarbeitet werden. 
  • Zur CO2-Bepreisung heißt es, man prüfe einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete und wolle zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.
  • Die angekündigte Neujustierung und Ausweitung der Wasserstoffstrategie ist zu begrüßen. Der Einsatz von Wasserstoff für die Gebäudewärme darf nicht ausgeschlossen werden, sondern muss wesentlicher Teil der Transformation des Energiesystems im Gebäudebereich werden. Der Hochlauf ist unabdingbar für einen im SHK-Handwerk erforderlichen technologieoffenen Ansatz, der keine disruptiven Veränderungen im Berufsbild und marktgerechten Qualifikationen nach sich zieht und vorhandene Umsetzungskapazitäten bestmöglich mitnimmt.
  • Sanierungsfahrpläne sollen für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes nichts mehr kosten.

Grundlage für die weitere Bewertung sind die in den „ZVSHK Wahlprüfsteinen“ formulierten Erwartungen des SHK-Handwerks an die Politik der 20. Legislaturperiode. Für die Umsetzung der ambitionierten Ampel-Ziele braucht die Koalition starke Partner. Das SHK-Handwerk bietet sich für die von der Koalition ausgerufene „Allianz für Transformation“ als konstruktiver Partner an, der die Politik bei der praktischen Umsetzung ihrer Ziele unterstützt.