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Bundestag vereinheitlicht Energieeinsparrecht für Gebäude

Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (s. unten) angenommen. 

Die Koalitionsfraktion stimmten für, die Opposition gegen den Entwurf. Es gab zudem eine Enthaltung aus der Unionsfraktion.
 
Auf Wunsch der Grünen stimmte der Bundestag in zweiter Lesung über Teile des Gesetzentwurfs getrennt ab. Der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Artikel 8 stimmten außer AfD und FDP bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion alle übrigen Fraktionen zu. Die übrigen Gesetzesteile lehnten die Oppositionsfraktionen ab.
 
Mit der Annahme des Regierungsentwurfs (Drucksachen 19/16716, 19/17037) gilt künftig ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben folgen laut Regierung weiterhin dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.
 
Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten weiterhin. Der Wirtschaftsausschuss änderte den Regierungsentwurf unter anderem dahingehend, dass der sogenannte 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft wird, um ein Signal in die Photovoltaikbranche zu senden. 

Entschließung angenommen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken nahm der Bundestag eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die energetische Beratungsleistung zukünftig steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch soll die Regierung berichten, in welchem Umfang in Deutschland durch rechtliche Vorgaben des Bundes und der Länder auf DIN-Normen zugrückgegriffen wird und wie der Zugang dazu erleichtert werden kann. In diesem Bericht soll ebenfalls bespielhaft dargelegt werden, welche Lösungen außerhalb von Deutschland für die rechtliche Konkretisierung von technischen Normen Anwendung finden.
 
Wie es in der Entschließung weiter heißt, strebt der Bundestag einen Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern an, um kontinuierlich den Umsetzungsstand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des 65-Prozent-Ziels im Jahr 2030 zu überwachen. Zusätzlich sollen die weitere Akzeptanz- und Beschleunigungsmaßnahmen zum Windausbau umgesetzt werden.