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Leitlinien für die Asbesterkundung von BAuA, UBA und BBSR

Mit der Überarbeitung der TRGS 519 im Oktober 2019 bestimmt die Asbestproblematik zusehends den beruflichen Alltag im Sanierungsgeschäft bei Bauteilen und Gebäuden, die vor dem 31.10.1993 erstellt wurden

Im Rahmen des Asbestdialogs wurden Vorgehensweisen entwickelt, die mit einem überschaubaren Aufwand die Belastung der Mitarbeiter mit Asbest minimieren sollen. Als wichtiger Zwischenschritt wurde von BAuA, UBA und BBSR die „Leitlinie für die Asbesterkundung zu Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ veröffentlicht. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, um zum Beispiel als Vorlage zu einer allgemein anerkannten Regel der Technik zu gelten. Einige Punkte sind in der derzeitigen Diskussion noch nicht abschließend geklärt.
 
Vor Beginn von Asbest-geneigten Arbeiten muss eine Asbesterkundung vorgenommen, für die die Publikation wertvolle Hinweise liefert. Auf eine weitergehende Erkundung im Sinne einer Beprobung kann bei der Verwendung emissionsarmer Verfahren (https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp) verzichtet werden.
 
Emissionsarme Verfahren existieren derzeit nur für eine begrenzte Anzahl an Tätigkeiten mit Asbest. Sollte kein emissionsarmes Verfahren vorhanden sein, sind die Tätigkeiten entsprechend der Gefahrstoffverordnung in Kombination mit der TRGS 519 mit den dort spezifisch definierten Vorgaben durchzuführen.

Für Instandhaltungsarbeiten, bei denen oberflächenabtragende Verfahren wie z. B. Schleifen, Fräsen, Bohren eingesetzt werden sollen, sind emissionsarme Verfahren anzuwenden.
 
Die Publikation kann als kostenloser Download unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Kooperation/Asbesterkundung.html bezogen werden.

Musterschreiben

SHK-Fachbetriebe müssen bei der Bewertung von Aufträgen mögliche Asbestrisiken berücksichtigen. Neben dem Arbeitsschutz sind dabei auch Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 sowie die Entsorgung der möglicherweise asbesthaltigen Materialien zu berücksichtigen.

Um dies ausreichend beurteilen zu können, benötigt der Betrieb frühzeitig eine ausreichende Informationsgrundlage zu den zu bearbeitenden Bauteilen. Hierzu stellt der ZVSHK nachstehend ein Musterschreiben zur Verfügung, um die notwendigen Informationen beim Auftraggeber abzufragen.