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Neues Online-Tool: Förderwegweiser Energieeffizienz hilft bei neuer Förderung 2020

Mit dem Online-Tool die passende Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren in der neuen Förderlandschaft finden

Seit Jahresbeginn 2020 sind bei der Förderung energieeffizienter Gebäude viele Änderungen in Kraft getreten. Dazu zählt die Novellierung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – bekannt als Marktanreizprogramm (MAP), aber auch die neue, zweite Fördersäule der steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG.
 
Auch die bekannten Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren der KfW sind von Änderungen betroffen.
 
"Förderwegweiser Energieeffizienz" seit Januar online verfügbar
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nun im Rahmen der Informationskampagne DEUTSCHLAND MACHT‘S EFFIZIENT, die vom ZVSHK unterstützt wird, den "Förderwegweiser Energieeffizienz" zur Verfügung gestellt. Das Online-Tool soll die Suche nach einer passenden Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren in der neuen Förderlandschaft erleichtern.
 
Der neue „Förderwegweiser Energieeffizienz“ steht auf www.machts-effizient.de sowie auf www.kfw.de und www.bafa.de zur Verfügung und soll Privatpersonen und Unternehmern, Kommunen und kommunalen Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen dabei helfen, "mit wenigen Klicks" ein passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu finden.
 
Einen schnellen Gesamtüberblick über die veränderte Förderlandschaft ermöglicht das 2-seitige Infoblatt „Förderprogramme für Hauseigentümer“ des BMWi (s. unten zum Download). Bedarfsgerecht unterteilt nach den Themen Beratung, Bauen, Sanieren und Heizen bietet dieses Übersichtsblatt eine gute Orientierungshilfe für die Beratung und Vorauswahl eines passenden Förderprogramms.
 
Verbesserte KfW-Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW informieren über die ab 24.01.2020 verbesserte Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Damit werden die Klimabeschlüsse der Bundesregierung aus September 2019 umgesetzt. Gleichzeitig wird der Zugang zu den Förderprogrammen mit Hilfe des „Förderwegweisers Energieeffizienz“ noch einfacher und transparenter.
 
Von den Anpassungen in den Förderprogrammen profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. So steigen die Tilgungszuschüsse in den Kreditprogrammen gemäß den Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung um 10 Prozentpunkte. Für Sanierungen von Wohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse zudem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die jährlichen effektiven Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ. Der Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden steigt um 10 Prozentpunkte. Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser im Kredit und im Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 EUR erhöht.
 
Die Änderungen im Einzelnen:

  • Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte (Programme Nr. 151, 152) und der Investitionszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 430)
  • Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 153)
  • Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programme Nr. 277, 278, 218, 219)
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000 EUR auf 120.000 EUR (151, 153, 430)

Bereits zum 01.01.2020 wurde die Förderung von Öl-Heizungen beendet. Hauseigentümer, die sich für eine neue Heizungsanlage interessieren, können sich seit 01.01.2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Dort können sie auch die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen (als Teil der Förderung im MAP, s.o.) beantragen.
 
Die Programme „Zuschuss Baubegleitung (431)“ und „Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ bleiben unverändert.
 
Weitere Informationen zur KfW-Förderung Energieeffizient bauen und Sanieren sind hier erhältlich: www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/