Benutzeranmeldung

Wichtige Anpassungen in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren seit 01.01.2020

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilt mit, dass vor dem Hintergrund der Klimabeschlüsse der Bundesregierung zum 01.01.2020 Produktänderungen umgesetzt werden.

Energieeffizient Sanieren - Kredit (152),
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)!
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167),
KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Sanieren (278),
IKU - Energieeffizient Sanieren (219):

 
Anpassungen der Heizungsförderung bei Einzelmaßnahmen zum 01.01.2020

Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen sowie Gas-Brennwertkesseln wird für Wohn- und Nichtwohngebäude bei der KfW eingestellt!

Für Wohngebäude werden ab dem 01.01.2020 Heizungsanlagen als Einzelmaßnahmen nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert (vergl. dazu ZVSHK Technik-News 01/2020). Ausführliche weiterführende Informationen sind verfügbar unter www.zvshk.de/foerderungerneuerbarewaerme2020/ und auf der Webseite des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html
 
Die Verwendungszwecke "Heizungspaket" und "Lüftungspaket" in den Produkten Energieeffizient Sanieren - Kredit (152) und Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) werden ebenfalls eingestellt. Die Verwendungszwecke "Anschluss an Fern-, Nahwärmeversorgung" und "Optimierung des Heizungssystems" werden fortgeführt.
 
Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kredit- und Zuschussanträge, die ab dem 01.01.2020 bei der KfW eingehen. Die Änderungen gelten für Kreditanträge im gewerblichen Bereich und Infrastrukturbereich, die ab dem 01.01.2020 von der KfW zugesagt werden (Vertragsdatum ab 01.01.2020).
 
Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 153),
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)!
KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277),
IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (219/220):

Anpassungen der Heizungsförderung bei KfW-Effizienzhäusern/-gebäuden zum 01.01.2020

Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bzw. KfW-Effizienzgebäude werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) nicht mehr gefördert.
Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden nicht mehr gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) eingebaut wird.
 
Die Änderungen gelten für wohnwirtschaftliche Kreditanträge (151, 153) und Zuschussanträge (430), die ab dem 01.01.2020 bei der KfW eingehen.

Die Änderungen gelten für Kreditanträge im gewerblichen Bereich und Infrastrukturbereich, die ab dem 01.01.2020 von der KfW zugesagt werden (Vertragsdatum ab 01.01.2020).