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Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand"

Neue Fachregel veröffentlicht

Nach intensiver Abstimmung mit KfW und BAFA und Diskussion in der Bufa SHK ist die neue Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" veröffentlicht worden. Sie wurde unter Federführung des ZVSHK überarbeitet und wird von BAFA und KfW als Grundlage für die bekannten Förderprogramme genommen. Die Fachregel wird inzwischen von vier Verbänden unterstützt.

Das am 01.08.2016 startende Förderprogramm zur Optimierung von Heizungsanlagen bzw. zum Pumpentausch ist darauf abgestimmt.

Die Dateien werden u.a. hier auf zvshk.de veröffentlicht.

Was ist neu?

Die "besondere Leistung" wurde in der Fachregel ersatzlos gestrichen. Die Reihenfolge der Kapitel orientiert sich jetzt an der Premiumleistung (nicht wie vorher an der Regelleistung). Es gab Ergänzungen für Fußbodenheizung und Einrohrheizung. Der Text wurde mit den Förderbedingungen von BAFA und KfW abgestimmt. Die Nachweisformulare wurden angepasst. Regelleistung und Premiumleistung werden in Anlehnung an die KfW mit Verfahren A (Regelleistung) bzw. Verfahren B (Premiumleistung) bezeichnet. Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des ZVHSK wurde die Regelleistung/Verfahren A nicht mehr zeitlich befristet. Das ist deswegen nicht unproblematisch, weil die KfW in ihren Förderrichtlinien verlangt, dass die dauerhafte Brennwertnutzung sichergestellt werden muss. Die Regelleistung kann diese Überprüfung nicht abbilden. Die Zeit wird zeigen, wie der Fördergeber damit umzugehen gedenkt. Sanierungen zum Effizienzhaus (Heizungspaket) werden nach wie vor nur nach der Premiumleistung/Verfahren B gerechnet. 

Bezugsquellen

Die Unterlagen sind vorerst in den FAQ zur neuen Förderrichtlinie kostenlos erhältlich. Ein eigener Bereich "Optimierung" ist geplant. Darüber hinaus wird die alte Schulungsunterlage ("Langfassung") aus dem ZVSHK-Shop aktuell überarbeitet.