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Bundeshaushalt 2025
Sankt Augustin, 9. Januar 2025 - Aus der Mitgliedschaft erreichen den ZVSHK zum Jahreswechsel weitere Anfragen zum aktuellen Stand der Fortführung der Förderprogramme des Bundes zur Wärmewende im Gebäudebereich in 2025, insbesondere zur BEG EM. Die Stellungnahme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu den Auswirkungen der aktuellen politischen Lage auf die KfW-Förderung hatte der ZVSHK bereits übermittelt (siehe https://www.zvshk.de/qlink/QL04131736). Auf erneute Anfrage des ZVSHK hat das BMWK nunmehr folgende klarstellenden Hinweise zur Fortführung der Förderprogramme in 2025 gegeben:
"Die Förderprogramme werden derzeit wie im Dezember 2024 angekündigt unverändert fortgeführt. Dazu gab es in der Tat verschiedene Anfragen und Verunsicherung vor Weihnachten, weil die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erst relativ spät kamen. Hierzu haben die Durchführer und auch das BMWK dann im Dezember auf verschiedenen Kanälen kommuniziert, dass es Anfang 2025 unverändert weitergeht. Für 2025 bieten die genannten Regelungen des BMF zur vorläufigen Haushaltsführung für die Fortführung der BEG eine sehr gute Basis. Sie geben für die BEG - wie für allen Investitionsprogrammen – die gesamten im Regierungsentwurf vom August 2024 für den Haushalt 2025 vorgesehenen Barmittel für 2025 frei und Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre auf Basis der aus 2024 noch vorhandenen Restmittel. Eine Quotierung (45%) gilt für nicht-investive Programme bezüglich der Barmittel, nicht für die BEG."
Fazit: Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen auch in 2025 weiterhin stellen. Einzige Ausnahme: Das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung. Der Zuschuss für Barrierefreiheit (KfW 455-B) war im Haushaltsentwurf für 2025 nicht mehr vorgesehen (siehe https://www.zvshk.de/qlink/QL15131747).