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Asbest im Bestand

BVB-Praxisleitfaden für Bau- und Ausbauunternehmen

Vom einstigen Wunderstoff mit einer breiten Verwendung im Baubereich wurde Asbest zu einer Gesundheitsgefahr für die damaligen Verwender. Auch fast 30 Jahre nach dem Asbestverbot in Deutschland sterben jährlich noch immer mehr als 1.500 Menschen an den Folgen des früheren, oft sorglosen Umgangs mit Asbest. Doch auch heute noch ist Asbest als Problem existent: Seit 2015 ist bekannt, dass in Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, Asbest auch in bisher „unverdächtigen“ Bau­produkten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesen­klebern u.a. enthalten sein kann. Daraus folgt, dass deutlich mehr Unternehmen als bislang angenommen von der Thematik Asbest betroffen sind – nämlich nahezu jedes Handwerks­unternehmen bei Tätigkeiten in älteren Bestandsgebäuden. Deshalb müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, welche die Gefährdung verringern.

Die novellierte Gefahrstoffverordnung und die in vielen Bundesländern bereits eingeführte neue LAGA-Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle M 23 bringt für Bauherren, Planer, die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleister wesentliche Änderungen im Umgang mit Asbest in  Bestandsgebäuden und technischen Bauwerken, bei der Asbesterkundung des Bauwerks, der abfallrechtlichen Einstufung und der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Diese wirken sich bei der Vertragsanbahnung, dem Vertragsschluss, der Ausführung von Bauleistungen und der Entsorgung der Bauabfälle aus.

Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie dabei unterstützen, die neuen rechtlichen Anforderungen in Ihrem Betrieb in partnerschaftlicher Kommunikation mit Ihren Bauherren zu erfüllen. Er bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und zeigt praxistaugliche Lösungswege – ergänzt um Checklisten für den Baustellenalltag – auf.