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Blei in Trinkwasserinstallationen

Aktueller Stand und Pflichten für den SHK-Fachbetrieb

Sankt Augustin, 19. Januar 2026 - Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24. Juni 2023 in Kraft trat, enthält verbindliche Vorgaben zum Umgang mit Blei in Trinkwasserleitungen. Danach sind Trinkwasserleitungen, Leitungsteile und Armaturen aus Blei oder mit relevanten Bleianteilen bis spätestens 12. Januar 2026 aus der Trinkwasserinstallation zu entfernen oder dauerhaft stillzulegen.

  • Verbotene Materialien:
    • Volle Bleirohre
    • Teilstücke mit nennenswertem Bleiinhalt
    • Fittings/Armaturen mit bleihaltigen Legierungen, die zukünftig nicht mehr den strengeren Grenzwerten entsprechen werden.
  • Grenzwerte:
    • Die zulässige Konzentration von Blei im Trinkwasser beträgt aktuell 10 µg/l und wird ab 12. Januar 2028 auf 5 µg/l abgesenkt.

Hinweise für Fachbetriebe:

  • Bei Sanierungs- oder Wartungsarbeiten bestehende Installationen prüfen und auf bleihaltige Komponenten achten.
  • Kunden über die Austauschpflicht aufklären und geeignete Alternativmaterialien (bleifreie Werkstoffe) anbieten.
  • Gegebenenfalls ist die zuständige Behörde (Gesundheitsamt) zu informieren, wenn Blei entdeckt wird und vor Ort Maßnahmen benötigt werden.

Praxis-Tipp: Materialbestände und Lagerumstellungen frühzeitig planen, da auch Kupferlegierungen mit geringem Bleianteil ab 2028 nicht mehr zulässig sein werden.

Kurze Zusammenfassung
 

  • Trinkwasserverordnung novelliert: Ja, seit 24. Juni 2023
  • Blei in Trinkwasserleitungen verboten: Ja, ab 12. Januar 2026
  • Blei-Grenzwert aktuell: 10 µg/l
  • Neuer Grenzwert ab 2028: 5 µg/l
  • Verantwortung: Hauseigentümer/Betreiber;
  • SHK-Betrieb unterstützt fachgerecht beim Austausch