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Asbestproblematik
Bis jetzt wurde davon ausgegangen, dass bei der Prüfung von Brandschutzklappen bzw. im laufenden Betrieb nicht von einer Freisetzung von Asbestfasern auszugehen ist. Gemäß einer Veröffentlichung des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) vom Oktober 2018 wird bei asbesthaltigen Brandschutzklappen nunmehr u.a. ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 gefordert.
Eine TÜV-Abnahme von Brandschutzklappen erfordert eine Gefährdungsbeurteilung, weil ansonsten eine Prüfung nicht erfolgen darf. Eine Gefährdungsbeurteilung kommt automatisch bei asbesthaltigen oder möglicherweise asbesthaltigen Brandschutzklappen mangels geprüfter, schadstoffarmer Verfahren zu dem Ergebnis, dass Arbeiten nur mit entsprechenden Maßnahmen durch einen Fachbetrieb nach TRGS 519 erfolgen dürfen.
Eine nicht erfolgte Prüfung oder Wartung zieht automatisch das Erlöschen der bauaufsichtlichen Zulassung nach sich. Das hat für den SHK-Fachbetrieb folgende Konsequenzen:
- Arbeiten wie z.B. Ausbau oder Prüfung sind nur bei gesichert asbestfreien Produkten möglich. Dazu ist vorab eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
- Bei unklarer Ausgangslage oder gesichert asbesthaltigen Produkten besteht Fachbetriebspflicht nach TRGS 519.
- Der Anlagenbetreiber bzw. Auftraggeber muss auf die nicht erfolgte Prüfung hingewiesen werden. Er ist darüber zu informieren, dass sein Bauteil die bauaufsichtliche Zulassung verliert und daraus weitere Konsequenzen für den Betrieb der Anlage folgen können.
- Inzwischen wurden von der DGUV die emissionsarme Verfahren AT 8.1 "Funktionsprüfung von Brandschutzklappen mit asbesthaltiger Anschlagdichtung als einzigem asbesthaltigem Bauteil", AT 8.2 "Funktionsprüfung von Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen (Anschlagdichtung, Klappenblatt, Gehäusedichtung)" und AT 8.3 "Funktionsprüfung asbesthaltiger Brandschutz-klappen, die als Abluftklappen eingebaut sind" veröffentlicht.
Download unter
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/at_8.1.pdf ;
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/at-8.2.pdf ;
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/asbest/at_8.3.pdf