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Meis­terpflicht für zwölf Hand­werke wieder ein­geführt

Rückführung des Behälter- und Apparatebauerhandwerks in die Anlage A der Handwerksordnung (HwO)

Andreas Müller, technischer Geschäftsführer des ZVSHK und Bundesfachgruppenleiter der Behälter- und Apparatebauer, Thomas Kliewe

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 12. Dezember 2019, für die Annahme eines Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften ausgesprochen. Der Entwurf wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung mit breiter Mehrheit bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abschließend wurde ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt erklärt. Der Bundesrat hatte gegen den Regierungsentwurf keine Einwendungen erhoben.

Rückblick:

In der finalen Anhörung im Wirtschaftsministerium im Juni 2019 vertrat der ZVSHK das Behälter- und Apparatebauerhandwerk, damit dieses nach nunmehr 15 Jahren in die Anlage A der HwO rückgeführt wird. Der Bundesfachgruppenleiter der Behälter- und Apparatebauer, Thomas Kliewe und der technische Geschäftsführer des ZVSHK, Andreas Müller standen den Vertretern des Ministeriums Rede und Antwort.

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