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Geberit - VIII. Aftersales - Kriterien B
- noch nicht mit perspektivischen Kriterien hinterlegt
VIII.2 Rechtsthemen/Absicherung
- Information über und Bereitstellung von notwendigen Aktualisierungen bei Waren mit digitalen Elementen
(Der seit 1.1.2022 geltende § 475 Abs. 3 Nr. 2 BGB regelt, dass dem Verbraucher während des Zeitraums, den er aufgrund der Art
und des Zwecks der Ware und ihrer digitalen Elemente sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags
erwarten kann, Aktualisierungen bereitgestellt werden müssen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind,
und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Die Pflicht trifft den SHK-Unternehmer gegenüber dem
Verbraucher, so dass er die notwendigen Informationen rechtzeitig vorliegen haben und seine Kunden informieren und die
Aktualisierung bereitstellen können muss. Wichtig: Da es sich um eine zwingende Vorschrift handelt, gehört dieses Kriterium
eigentlich in den Abschnitt A der verbindlichen Kriterien. Die Fortführung in perspektivischen Kriterien kann nur vor dem
Hintergrund gerechtfertigt werden, dass entsprechende Kundenanforderungen gegenüber SHK-Fachbetrieben bislang nicht
bekannt sind.)
VIII.3 Entsorgung und Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsstrategie
- Bereitstellung von Informationen zur Wertschöpfungskette (Hersteller erfüllt
die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) - Bereitstellung von Informationen zur Wertschöpfungskette
- Verbrauch und Management natürlicher Ressourcen
- Gesellschaftliche und politisches Engagement
- Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens (für Kunden relevantes
Innovations- und Produktmanagement)
- Bereitstellung von Informationen zur Wertschöpfungskette (Hersteller erfüllt
(Vorhalten einer Nachhaltigkeitsstrategie, die sich u.a. mit Themen der nachhaltigen Produktion (kleinstmöglicher ökologischer Fußabdruck), und CSR beschäftigt und merklich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Wir sehen dies als Startpunkt eines zukünftig wesentlichen Nachhaltigkeits-Kriteriums, das sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert und Handwerksbetriebe dabei unterstützt, das eigene nachhaltige Wirtschaften zu bewerten. Bestandteile sind insbesondere Wertschöpfung, Verbrauch und Management natürlicher Ressourcen, Gesellschaftliche und politisches Engagement, Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens (für Kunden relevantes Innovations- und Produktmanagement).
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