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Vorläufiger Stopp: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW

Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu. Nicht betroffen vom Stopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Sankt Augustin, 24.01.2022 und 03.02.2022 - Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.

Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH 55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Weitere Informationen sind über folgende Links abrufbar:

Neu 03.02.2022: Lösung für KfW Gebäudeförderung steht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass alle 24.000 Förderanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 bei der KfW eingegangen sind, nach den bisherigen geltenden Förderkonditionen bearbeitet werden. Die inhaltliche Neuausrichtung der Effizienzförderung für Neubauten (EH40) sowie für ganzheitliche Sanierungen bleibt zunächst weiterhin offen. Der in der vergangenen Woche verkündete Förderstopp für das gebäudebezogene Energieeffizienz-Programm der KfW hat zu erheblicher Unruhe im Markt geführt.

Mit Hochdruck haben die Handwerksverbände auf eine zügige Lösung gedrängt und unter anderem gefordert, dass alle bis zur Bekanntgabe des Förderstopps eingegangenen Anträge bearbeitet werden. Diese Kritik hat dahingehend Früchte getragen, dass das BMWK bekanntgegeben hat, dass alle bereits gestellten Anträge nach den bisherigen Förderkriterien bearbeitet und beschieden werden. Der KfW zufolge werden dabei alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 eingegangen sind, bearbeitet. Neue Anträge zur Effizienzhausklasse 55 können künftig nicht mehr gestellt werden.

Bundesminister Habeck hatte bereits am 11.01.2022 in seiner Klimaschutzbilanz eine zügige Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und eine Flankierung durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) angekündigt. Die BEG wird absehbar grundlegend modifiziert, was auch für die künftige Ausgestaltung der bisherigen EH40-Förderung gilt. Um für die erforderliche grundlegende, das GEG flankierenden Überarbeitung der BEG Zeit zu gewinnen, wird seitens des BMWK zunächst eine zeitnahe Anschlussförderung für energieeffiziente Sanierungen und für EH40-Neubauten geprüft. Um für die erforderliche grundlegende, das GEG flankierenden Überarbeitung der BEG Zeit zu gewinnen, wird seitens des BMWK zunächst eine zeitnahe Anschlussförderung für energieeffiziente Sanierungen und für EH40-Neubauten geprüft. Eine neue BEG, die dann auch die künftigen Erfordernisse des GEG adäquat flankiert, wird voraussichtlich Anfang 2023 vorliegen.