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Pressemitteilung

Jetzt doch: KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Bundeshaushalt

Erfolgreiche Intervention von Sanitärwirtschaft und Sanitärhandwerk

Anders als ursprünglich ausgewiesen wird der Bundeshaushalt in diesem Jahr doch Finanzmittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ enthalten. Mehr als ein Jahr mussten viele Bauherren auf den gleichnamigen Zuschuss mit der Kennziffer „455-B“ warten. Dass die Gelder überhaupt wieder fließen, ist nicht zuletzt dem Einsatz der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS), dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und weiteren Verbänden von Eigentümern, Seniorenorganisationen und Wohnberatung zu verdanken.

Trotz des hohen Bedarfs an barrierereduziertem Wohnraum und anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung im ursprünglichen Haushaltsentwurf für 2022 gar keine Mittel mehr für dieses seit Jahren erfolgreiche Programm vorgesehen. Die Argumente der Verbände, die für eine Fortsetzung dieser Förderung sprachen, haben offenkundig ein Umdenken bei der Bundesregierung bewirkt.

Schließlich lässt sich die Notwendigkeit für altersgerechtes Umbauen aus Sicht der beteiligten Verbände nicht wegsparen. Denn die erforderlichen Investitionen sind jetzt und angesichts des demografischen Wandels zukunftssichernd und damit gesellschaftlich überaus relevant. Bisher sind nur 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland barrierefrei ausgestattet. Bis 2035 werden einer im Auftrag der KfW durchgeführten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen.

„Wir freuen uns sehr, dass wieder Anträge auf KfW-Zuschüsse im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ gestellt werden können“, so VDS-Geschäftsführer Jens Wischmann. Allerdings hält der den Finanzrahmen für nicht ausreichend. „Leider stellt die Bundesregierung für das laufende Jahr nur 75 Millionen Euro für diese Förderung zur Verfügung. Das ist deutlich zu wenig. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Budget in dieser Höhe bereits nach gut einem halben Jahr aufgebraucht war. Im letzten Jahr war der ausnahmsweise auf 130 Millionen Euro aufgestockte Fördermitteltopf für altersgerechtes Umbauen sogar schon nach rund fünf Monaten ausgeschöpft.“

Der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Helmut Bramann, wiederholt in diesem Zusammenhang den Appell der Verbände an die Bundesregierung, das jährliche Fördervolumen auf 150 Millionen Euro zu erhöhen und endlich zu verstetigen. Daran anknüpfend erinnert er die Regierungsparteien an ihre eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW-Programm auskömmlich aufstocken.“ „Verlässlichkeit und Kontinuität sind Gebot der Stunde“, erklärt Helmut Bramann. „Die baulichen Gegebenheiten und die altersgerechte Ausstattung des Badezimmers sind entscheidende Faktoren, damit Menschen möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden leben können!“ Bei allem Verständnis für die aktuellen energie- wie klimapolitischen Aufgaben der Bundesregierung dürfe die gesellschaftspolitische Bedeutung altersgerechten Wohnraums und seiner Badgestaltung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und seiner Folgen nicht aus dem Blickfeld einer verantwortungsvollen Politik geraten. Und für die Weiterentwicklung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ gelte es aus Sicht der Branche die bauliche Vorsorge für den späteren Pflegeakutfall zu berücksichtigen. „Hierdurch lassen sich erhebliche Kosten für die Betroffenen einsparen.“  

Ansprechpartner:
 

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Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V.
Frau Daniela Heinemann
Rheinweg 24
53113 Bonn
Tel.: +49 228 2079756
E-Mail: dheinemann(at)sanitaerwirtschaft.de

 



Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Herr Frank Ebisch
Rathausallee 6
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 2241 9299-114
E-Mail: f.ebisch(at)zvshk.de