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Eckring-News

ZVSHK ECKRING-NEWS 20. November 2019

ZVSHK-Qualitätszeichen: CLAGE stellt Antrag auf Zertifizierung

Die CLAGE GmbH aus Lüneburg hat für einen Teil ihres Produktsortiments das vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) vergebene Qualitätszeichen „Zertifizierter Hersteller“ beantragt. Das Unternehmen für energiesparende Warmwassergeräte beantragt die Zertifizierung für E-Kleindurchlauferhitzer, E-Kompaktdurchlauferhitzer, E-Komfortdurchlauferhitzer, Zubehör und Armaturen für alle Durchlauferhitzer-Linien, Kleinspeicher und Wandspeicher sowie Zubehör und Armaturen für alle Speicherlinien.

Der ZVSHK hat entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen zum Qualitätszeichen die Teilnahmevoraussetzungen und die Schlüssigkeit der Qualitätsangaben zu den Produkten geprüft. Mit Veröffentlichung des Antrags unter www.zvshk.de/qualitaetszeichen/ wird jetzt Branchenbeteiligten die Möglichkeit gegeben, der Eigenerklärung des Herstellers begründet zu widersprechen. Die Einspruchsfrist beträgt acht Wochen. Als Branchenbeteiligte gelten nach den Kriterien des Qualitätszeichens SHK-Fachunternehmer, Vertreter des SHK-Großhandels sowie Vertreter von SHK-Herstellern.

Sollte es zu einem oder mehreren Widersprüchen aus der Branche kommen, hat CLAGE die Möglichkeit, die Bedenken des Widerspruchsführers innerhalb einer Frist von maximal vier Wochen auszuräumen. „Soweit CLAGE als Antragssteller einer öffentlichen Darstellung aus unternehmensstrategischen Gründen nicht widerspricht, werden Widerspruch und Stellungnahme des Herstellers publiziert“, sagt Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Recht beim ZVSHK.

Wenn nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens keine begründeten Zweifel an der vollständigen Erfüllung der Qualitätskriterien bestehen, wird der ZVSHK das Qualitätszeichen an die CLAGE GmbH vergeben.
 
Darüber hinaus hat CLAGE mit Wirkung zum Jahresbeginn 2020 mit dem ZVSHK eine Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV) abgeschlossen. „Die HÜV dient dazu, dass Mitgliedsbetriebe in einem Schadensfall nicht allein gelassen werden. Denn sofern das Produkt eines Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) einen Mangelfall auslöst, hat der Fachbetrieb neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber seinem Lieferanten einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller“, weiß Carsten Müller-Oehring. Die HÜV 2.0 hat u.a. den Vorteil, dass auf die oftmals strittige Unterscheidung zwischen „großem“ und „kleinem“ Werkvertrag verzichtet wird. Zudem kann zukünftig auf einen digitalisierten Schadensmeldeprozess zurückgegriffen werden.

Mit dem zum Jahresanfang 2019 eingeführten Prädikat „Zertifizierter Hersteller – Qualität, Sicherheit, Service“ zeichnet der ZVSHK Hersteller aus, die die betrieblichen Prozesse des Handwerksbetriebes bestmöglich unterstützen. Sollte CLAGE mit seinem Antrag Erfolg haben, wächst die Zahl der bisher vom ZVSHK zertifizierten Hersteller auf 11 Unternehmen.

Dateien:
06_QZ_Clage.pdf52 Ki