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Klarstellung zum "Heizungsgesetz": Wärmepumpe ist keine Pflicht!

Statement von ZVSHK-Pressesprecher Fank Ebisch

Frank Ebisch, Pressesprecher des ZVSHK. Bild: Papsch

Sankt Augustin, 20. Mai 2025 - "Bundesministerin Katherina Reiche fordert im „Handelsblatt“ ein Ende des „Zwangs zur Wärmepumpe“. Doch gibt es diesen Zwang überhaupt?

Fakt ist: Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – nachdem Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Dabei sind neben der Wärmepumpe explizit auch Hybridheizungen, Solarthermie, Biomasse- und Pelletheizungen sowie der Anschluss an Fernwärmenetze erlaubt.

Die verbreitete Wahrnehmung eines „Wärmepumpen-Zwangs“ ist vor allem auf die starke politische Kommunikation und das Ziel von jährlich 500.000 Wärmepumpen zurückzuführen – nicht aber auf gesetzliche Vorgaben. Marktanalysen zeigen, dass Hybrid- und Pelletheizungen neben der Wärmepumpe weiterhin relevante Alternativen bleiben.

Unser Fazit: Klimaneutralität braucht klare Ziele, aber auch Technologieoffenheit und Wahlfreiheit für Verbraucher!"

Statement von Frank Ebisch, Pressesprecher des ZVSHK