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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Aufgrund der aktuellen Beschlüsse des Bundeskabinetts - insbesondere zur Umgestaltung der Förderkulisse - jagt eine öffentliche Schlagzeile die nächste. Dies führte im Heizungsbauerhandwerk bereits zu einer spürbaren Verunsicherung der Kunden. Nach einer Blitzumfrage des ZVSHK bei seinen Mitgliedsunternehmen vermelden bereits 37 % der Befragten Auftragsstornierungen bei der Heizungsanlagenmodernisierung. Die von den Eigenheimbesitzern zurückgenommenen Aufträge summieren sich bereits jetzt auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Es besteht also dringend politischer Handlungsdruck.

Nachfolgend hat der ZVSHK – auf Basis der vorliegenden Fakten – einige FAQ`s zusammengestellt, um die Kunden (Heizungsanlagenbetreiber) sachdienlich zu informieren und die Vorteile und Zukunftsfähigkeit moderner Öl-/Gas- Brennwerttechnik in Kombination mit erneuerbaren Energien (Hybridheizungen) wieder in den Vordergrund zu rücken.

Stand: 29.10.2019

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Klimapaket - Wenn der Kunde fragt...

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Fragen und Antworten

Wie verbindlich sind die Eckpunkte der Bundesregierung?

Die am 9. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte des Klimaschutzprogramms sind noch keine gesetzlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Hierzu ist die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Die am 9. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte des Klimaschutzprogramms sind noch keine gesetzlichen Regelungen. Viele der Maßnahmenvorschläge müssen noch in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Hierzu ist die Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Dürfen Ölheizungen weiterhin modernisiert werden?

Ja, bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Eine solche Modernisierung lohnt sich auch weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann.
Ab 2026 will die Regierung den Einbau neuer Ölheizungen nur noch dann zulassen, wenn auch erneuerbare Energien wie z.B. Solarthermie oder PV anteilig zur Wärmeversorgung genutzt werden. Die Neuinstallation von Gasheizungen soll dagegen ohne weitere Auflagen erlaubt sein. Durch diese geplanten Anforderungen würden Hauseigentümer mit Ölheizung in vielen ländlichen
Regionen bei der Heizungsmodernisierung künftig mehr bezahlen müssen als Hausbesitzer mit Gasanschluss. Falls das Gebäude nicht auf andere Weise wirtschaftlich beheizt werden kann, z.B. weil kein Gasversorgungsnetz der allgemeinen Gasversorgung oder kein Verteilungsnetz eines Fernwärmeversorgungsunternehmens am Grundstück anliegt, darf die Ölheizung ebenfalls betrieben werden.

Gibt es noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Was bringt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert. Damit werden die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Zudem werden die Fördersätze erhöht. Dabei gilt: je höher der erreichte energetische Standard, desto höher die Förderung. Damit sind künftig Förderungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent möglich.

Wird es eine steuerliche Förderung geben?

Ja, die Bundesregierung hat ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in die energetische Verbesserung von Gebäuden, auch Heizungsanlagen auf den Weg gebracht. Die steuerliche Förderung soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule der Förderung eingeführt werden. Der Austausch von alten Heizungsanlagen soll mit 20 % über 3 Jahre verteilt steuermindernd gefördert werden. Im ersten und zweiten Jahr mit 7 %, im dritten mit 6 %. Maximal sollen über die erwähnten drei Jahre insgesamt bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Gibt es eine Abwrackprämie für alte Heizungen?

Neben 5,1 Mio. veralteten Öl-Kesseln verfügen auch 8,7 Mio. Gas-Heizkessel nicht über Brennwerttechnik und sind somit veraltet sind. Eine Abwrackprämie allein für alte Ölheizungen greift insofern zu kurz. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, soll nach derzeitigem Stand eine Austauschprämie mit einem Förderanteil von bis zu 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf fossiler Basis betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme zu geben. Wo dies nicht möglich ist, sollen Anreize für den Wechsel auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien einbinden, geschaffen werden.
Es lohnt sich damit, in den kommenden Jahren bspw. von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen.

Was kann man Ölheizern jetzt raten?

Planen Kunden derzeit eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik, können sie diese weiterhin umsetzen. Wichtig: Die derzeitigen Fördergelder (KfW, BAFA) müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.

Worauf sollten Kunden zukünftig achten?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen eines Hauses  noch weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Ihre Kunden können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Ab 2026 ist die Einbindung erneuerbarer Energien allerdings Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut wird.

Wie wirkt sich der geplante CO2-Preis auf den Heizölpreis aus?

Ab 2021 soll es einen CO2-Preis für fossile Energieträger geben. Dieser soll für fossiles Heizöl 2021 ungefähr 3 ct/l betragen und bis 2025 auf ca. 10 ct/l steigen.

Wird der Strompreis sinken?

Ja, die EEG-Umlage, also die bisherige Strompreiszulage, die Endverbraucher zum Ausbau der erneuerbaren Energien zahlen, soll sinken ab:
- 2021 um 0,25 Cent pro kWh.
- 2022 um 0,50 Cent pro kWh.
- 2023 um 0,625 Cent pro kWh.
Eine Durchschnittsfamilie spart dadurch 2021 rund einen Euro im Monat.

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