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Standpunkte des ZVSHK

Hauptgeschäftsführer Statement

Die Meisterpflicht für Behälter- und Apparatebauer kommt wieder!

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK

Sankt Augustin, 20. Dezember 2019 Wir freuen uns und sehen es als Erfolg unserer verbandspolitischen Bemühungen an, dass am Freitag auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht zugestimmt hat und das Gesetz wie vorgesehen Anfang 2020 in Kraft treten kann.

Das fraktionsübergreifende Bekenntnis zum Meisterbrief ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Branche und die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Diesen Weg politisch weiter zu verfolgen und die berufliche Weiterbildung im Handwerk nun auch vergleichbar zu fördern wie ein Studium, ist nur konsequent.

Schon lange haben wir auf die Rückführung der Behälter- und Apparatebauer (BAB) in die Anlage A der HwO gedrängt. Vertreter von CDU/CSU und SPD griffen das notwendige Signal für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk im vergangenen September endlich auf. Am 12. Dezember 2019 wurde die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken vom Bundestag beschlossen, darunter zu Recht auch für das Behälter- und Apparatebauer Handwerk (BAB).

Zur Unterstützung der Initiative der Bundesregierung gab der ZVSHK mehrere Expertisen und umfassende Stellungnahmen gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ab und hat unter Einbindung seines BAB-Bundesfachgruppenleiters an der Anhörung im BMWi teilgenommen.

Helmut Bramann ist Hauptgeschäftsführer des ZVSHK

Portrait zum Download https://www.zvshk.de/presse/medien-center/bilddatenbank/hauptamt/