Benutzeranmeldung

Standpunkte des ZVSHK

Bramanns Beitrag

Bauliche Vorsorge: Vorbeugen statt Nachrüsten

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Bildquelle: www.christoph-papsch.de

05/2021 - August

Deutschland hat ein Demografie-Problem. Anders als aktuell die Umwelt, das Klima, die Inflation, die Staatsverschuldung oder auch die Einwanderung steht dieses Thema aber kaum im Fokus der breiten Öffentlichkeit. Und auch die Politik scheint sich dafür nicht sonderlich stark zu interessieren. Ein krasses Versäumnis, wenn man problemorientiertes Handeln als Maßstab einer zukunftsgewandten Politik anlegt.

Das Problem: die deutsche Bevölkerung altert. Und ältere Menschen brauchen altersgerechte Wohnungen. Wir alle werden unweigerlich Betroffene werden. Barrierefreies Bauen ist gefordert in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Wenn für Menschen mit Bewegungseinschränkungen ausreichend Wohnungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen, muss der barrierefreie Neu- und Umbau perspektivisch um das Vier- bis Fünffache ausgeweitet werden. Nur: die wachsende Bedeutung altersgerechten und barrierefreien Wohnens – siehe oben – spielt in der staatlichen Förderpolitik bisher eine eher untergeordnete Rolle. So reichen die 130 Millionen Euro des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ schon heute nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Tatsache, dass die Mittel in den letzten Jahren schon jeweils Anfang des dritten Quartals für das gesamte Jahr ausgeschöpft waren, ist dafür der beste Beleg!

Wir fordern daher von einer neuen Bundesregierung eine deutliche Anhebung und Verstetigung der staatlichen Förderung von barrierefreiem Bauen. Ein wichtiger Anreiz, der wiederum zielgerichtete Inlandwertschöpfung aus privatem Kapital-einsatz bewirken könnte, wäre neben der Erhöhung des Fördervolumens die Aufstockung des Zuschussanteils im KfW-Investitionszuschussprogramm „Barrierereduzierung“ (455-B) zur baulichen Vorsorge etwa in altersgerechte Bäder.

Denn Vorkehrungen, die bei Neubau und Sanierung ein späteres Nachrüsten im Pflegefall ohne großen Aufwand ermöglichen, ersparen nach unseren Berechnungen bis zu fünfstellige Eurobeträge. Allerdings ist die Vorbereitung von präventiven Maßnahmen für eine spätere, schnellere Auf- und Umrüstung bisher nicht förderwürdig. Ein Vorbereitungsmodul „Pflegegerechtes Bad“ sollte diese Maßnahmen berücksichtigen und genauso in die Fördermaßnahmen aufgenommen werden wie eine spätere Angleichung an den Pflegebedarf. Auch sind im Rahmen des KfW-Investitionszuschusses „Barriere-Reduzierung“ bisher ausschließlich Sanitärräume mit einer Abmessung von mindestens 1,80 m x 2,20 förderfähig. Aktuelle Studien zeigen jedoch, dass auch die in deutschen Wohngebäuden vorherrschenden „Schlauchbäder“ (1,30 x 3,50 m)  für die ambulante Pflege optimiert umgebaut werden können. Auch eine Förderung für noch kleinere Raumgeometrien, wie etwa Gästetoiletten, ist sinnvoll, da viele ältere Menschen noch im eigenen Einfamilienhaus wohnen.

Helmut Bramann ist Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Die oberste Interessenvertretung des Sanitär-Heizungs- und Klimahandwerks hat zur Bundestagswahl 10 Wahlprüfsteine formuliert. Dieser Beitrag spezifiziert Wahlprüfstein 10: Bauliche Vorsorge in altersgerechte Bäder fördern.