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Standpunkte des ZVSHK

Ein Zuhause im Alter erfordert das pflegegerechte Bad

Statement von ZVSHK-Präsident Michael Hilpert zu Wahlprüfstein 9: "Rahmenbedingungen für altersgerechtes Wohnen und ambulante Pflege."

Michael Hilpert, Präsident des ZVSHK, Bildquelle: www.christoph-papsch.de

August 2021 - Die deutsche Bevölkerung altert. Daran ändert weder die Zuwanderung noch ein geringfügiger Anstieg der Geburtenrate etwas. Das Statistische Bundesamt prognostiziert, dass 2050 jede zehnte Person mindestens 80 Jahre sein wird. Schon zehn Jahre früher werden die über 65-Jährigen ein Viertel der Bevölkerung ausmachen. Das hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf das Rentensystem. Diese demografische Entwicklung verlangt schon heute ein Umdenken.

Die Politik muss die Frage beantworten: Wie lässt sich der stark wachsende Bedarf an und ambulanter Pflege und darauf ausgelegten altersgerechten Wohnungen decken? Allein bis zum Jahr 2030 müssen hiervon drei Millionen gebaut bzw. umgebaut werden.

Der zentrale Ort für ein selbstbestimmtes Leben im Alter ist in dem Zusammenhang das Bad. Hier liegt der Schlüssel, um möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben zu können. Denn nur ein barrierefreies, pflegegerecht ausgestattetes Bad ermöglicht am Ende auch den Verbleib im eigenen Zuhause mit ambulanter Pflege und vermeidet dadurch den Heimaufenthalt! Aus Sicht des Sanitärhandwerks, das altersgerechte Bäder plant und installiert, ist die Politik gefordert, jetzt fördernde Rahmenbedingungen für Pflegegerechtigkeit im häuslichen Umfeld zu setzen – sowohl im Bereich des altersgerechten Bauens als vor allem auch für gezielten Umbau und Modernisierung  des Badbestandes.

Das Bad wird zum Arbeitsplatz. Es braucht  bauliche Lösungen, die es Pflegepersonal ermöglichen, pflegebedürftige Menschen im häuslichen Bad angemessen zu versorgen. Eine Sonderabschreibung für den Umbau von alters- bzw. pflegegerechten Bädern ist an dieser Stelle ebenso notwendig wie die Übernahme der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ 8 Teil 1 und 2 in die Musterbauordnung und Bauordnungen der Länder. Wo notwendig, müssen private Häuslichkeiten zu Gesundheitsstandorten umgebaut werden. Dahingehend wird zudem dringend ein zusätzlicher präventiver Baustein „Pflegegerechter Umbau“ benötigt, der im Rahmen der KfW-Förderung 455-B etabliert und durch die Pflegekassen  im Bereich wohnumfeldverbessernder Maßnahmen für die ambulante Pflege bezuschusst werden könnte. Durch das Setzen baulicher Minimalanforderungen und einer Ausführungsverpflichtung durch gesondert geschulte Unternehmen des Fachhandwerks sollte zudem eine bauliche Qualitätssicherung eingeführt werden. Denn zu häufig werden Fördergelder aktuell wenig effizient und zweckgerecht eingesetzt. Zur Qualifikation der Handwerksbetriebe haben wir bereits einen eigenständigen Lehrplan konzipiert. Ausführende Betriebe müssen wissen, wie die Pflegeabläufe im Bad sind, damit sie wertstiftend planen und sanieren können.

Michael Hilpert ist Präsident des ZVSHK. Die oberste Interessenvertretung des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks hat zur Bundestagswahl 10 Wahlprüfsteine formuliert. Dieses Statement spezifiziert Wahlprüfstein 9: Rahmenbedingungen für altersgerechtes Wohnen und ambulante Pflege.

Portrait zum Download: https://www.zvshk.de/bildervorstand/