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Bramanns Beitrag

Gebäudebestand: Mehr Klimaschutz durch energetische Mindeststandards

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Bildquelle: www.christoph-papsch.de

05/2021 - August

Der Gebäudesektor ist in Deutschland für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Eine tiefgreifende Renovierung des Gebäudebestands ist somit zwingend erforderlich, wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen soll. Die bestehenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Modernisierungsrate und -tiefe angemessen zu erhöhen.

Wer in Deutschland ein Haus baut oder saniert, muss seit November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beachten. Energetische Standards und Vorgaben werden darin allerdings vor allem für den Neubau festgelegt. Es sind zwar auch energetische Mindeststandards für den Gebäudebestand  enthalten, diese entfalten jedoch aufgrund von Ausnahmeregelungen und mangelndem Vollzug kaum Wirkung.

Um die große Lücke zum Erreichen der jüngst nochmals verschärften EU-Klimaziele zu schließen, müssen die Sanierungsrate verdoppelt und die Sanierungstiefe deutlich gesteigert werden. Dafür braucht es die Einführung energetischer Mindeststandards für den Gebäudebestand!

Die von der EU Kommission vorgeschlagenen MEPS (Minimum Energy Performance Standards) sind zweifellos ein probates Instrument, um Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu minimieren – aber eben nicht nur bei Neubauten, die zur Linderung der Wohnungsnot in diesen Zeiten besonders vorangetrieben werden. Ein solches Instrument, kann auch im Gebäudebestand bestehende Finanzierungs- und Preismaßnahmen ergänzen, dabei Modernisierungen auf Gebäude mit der schlechtesten Leistung fokussieren und damit einen sinnvollen Fahrplan für die Dekarbonisierung aufzeigen.

Unter Berücksichtigung der Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit können MEPS für eine wesentliche Energieeinsparung und Umweltschonung im Gebäudesektor sorgen. Voraussetzung hierfür ist deren technologieoffene Gestaltung  und intelligente Verknüpfung mit einem Regelungsrahmen, der „fordert“ und „fördert“. Warum sollte die Umsetzung von Maßnahmen, die per Ordnungsrecht verpflichtend eingeführt werden, nicht gleichwohl bezuschusst werden?

Bei der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl wird sich zeigen, inwieweit die Politik bereit ist, diesen Empfehlungen zu folgen. Sie wäre gut beraten, dies zu tun. Denn es braucht neue, effiziente Maßnahmen zur Steigerung des Klimaschutzes bei Gebäuden.

Helmut Bramann ist Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Die oberste Interessenvertretung des Sanitär-Heizungs- und Klimahandwerks hat zur Bundestagswahl 10 Wahlprüfsteine formuliert. Dieser Beitrag spezifiziert Wahlprüfstein 6: Energetische Mindeststandards für Gebäude einführen