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1. BImSchV: ZVSHK-Vorschlag zu Sachkunde-Modell

Das Bundeskabinett hat am 20.5.2009 die Novelle der 1. BImSchV beschlossen.
Der ZVSHK lehnt die darin vorgesehene Fortführung des Schornsteinfegermonopols ab und plädiert vor dem Hintergrund völlig veränderter Rahmenbedingungen für ein Sachkundemodell. Hierzu legt die SHK-Organisation konkrete Lösungsvorschläge vor.

Grundsätzlich begrüßt das SHK-Handwerk, dass seinen Mitgliedsbetrieben  mit der Verordnung die seit langem angestrebte Rechtssicherheit für Emissionsgrenzwerte gegeben wird.

Auf der anderen Seite ist allerdings zu kritisieren, dass der Verordnungsentwurf vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen (Novellierung des Schornsteinfegerwesens) im Vorfeld nicht einer erneuten Anhörung der betroffenen Kreise unterzogen wurde.

Denn gerade diese Änderung begründet schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausgestaltung des Verordnungsentwurfes. Der ZVSHK empfiehlt daher dringend, die das SHK-Handwerk diskriminierenden Regelungen zu streichen und stattdessen qualifizierte Sachkundige mit den Aufgaben nach 1. BImSchV zu betrauen.

Einem solchen Verfahren sollte der Vorzug gegeben werden, will man nicht riskieren, aufgrund einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung in Kürze erneut in die Diskussion um die 1. BImSchV einzusteigen.

Bereits heute suchen eine Vielzahl von Schornsteinfegern einen Ausgleich wegbrechender Umsätze im Bereich SHK. Dabei kommt ihnen zugute, dass der Gesetzgeber Wettbewerbern aus dem SHK-Handwerk den umgekehrten Zugang zum Gewerk des Schornsteinfegers verwehrt, gleichzeitig aber ein gesetzlich vorgeschriebener Wettbewerbsvorteil aufgrund des regelmäßigen Kundenkontaktes über Feuerstättenschau und Kehr- und Überwachungsbesuche sowie der vorgeschriebenen Meldungen an den Schornsteinfeger besteht.

Eine solche Verbindung hoheitlicher Aufgaben und privatwirtschaftlicher Interessen lässt sich besonders deutlich an der von Vertretern des Schornsteinfeger-Handwerks (7 Landesinnungsverbände) getragenen SchornGes GmbH erkennen, die unter Nutzung der vom Bezirksschornsteinfegermeister hoheitlich erhobenen Daten anderen SHK-Betrieben Aufträge streitig macht.

Vor diesem Hintergrund begrüßt das SHK-Handwerk zwar einerseits die Verlängerung der Prüfintervalle, mit der der technologischen Entwicklung moderner Heiztechnik Rechnung getragen und der Wettbewerbsvorteil der Kehrbezirksinhaber abgemildert wird.
Andererseits entbehrt eine strikte Zuweisung der Überwachung zu einem Gewerk jeder Grundlage, wenn dessen Neutralität nicht mehr gewährleistet ist.

Eine sofortige Liberalisierung würde neben der Abfederung des geschilderten Problems zudem sofort effizientere und kostengünstigere Angebote erlauben, als dies bei einer Beschränkung auf den Schornsteinfeger-Beruf möglich ist. Durch eine Kombination von Wartung und Überwachung (die ja vom Gesetzgeber durchaus gewollt ist) werden beispielsweise zusätzliche Anfahrten beim Kunden und damit Kosten vermieden.

Der ZVSHK schlägt daher vor, die Prüfberechtigung auf ein Zertifizierungsverfahren umzustellen. Analog der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und dem dort geregelten Verfahren zur Sachkunde kann bei Handwerkskammern und Innungen ein Sachkundeverfahren etabliert werden. Bei Vorliegen der Sachkunde erfolgt die Zertifizierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bei dem bereits aufgrund § 3 Abs. 1 SchFHG die Zuständigkeit für das Schornsteinfegerregister liegt.

Die konkreten Änderungsvorschläge finden Sie unten ebenso zum Download wie den Novellierungsentwurf.