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Mindestlohngesetz - Auftraggeberhaftung/Generalunternehmerhaftung nur in der Nachunternehmerkette

Teilweise wird fälschlich die Auffassung vertreten, dass die in § 13 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geregelte Auftraggeberhaftung bei jedem Werk- oder Dienstleistungsauftrag eines Unternehmers gelte.

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